Indikator 3.57_07 (L)

Auffälligkeiten bei Einschulungsuntersuchungen im Umgang mit Zahlen und Mengen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, Jahr

 

Definition

Der Umgang mit Zahlen und Mengen stellt eine Grundvoraussetzung für den Schulerfolg und die aktive Teilnahme am Unterricht dar. Diese (und weitere) spezifische und unspezifische Vorläuferfähigkeiten für den späteren, schulvermittelten Erwerb von Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen werden mittels des Sozialpädiatrischen Entwicklungsscreenings für Schuleingangsuntersuchungen – SOPESS bei den Einschulungsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen erfasst. Das Screening ist so angelegt, dass Kinder, die aus schulärztlicher Sicht medizinisch relevante Entwicklungsauffälligkeiten aufweisen, sicher erkannt werden können. SOPESS differenziert dabei im unteren Drittel des Leistungsbereiches besonders gut, womit falsch negative Screeningergebnisse vermieden werden sollen.

Im Indikator werden mehrere Merkmalsbereiche des SOPESS zusammengefasst, die als Hinweis für Auffälligkeiten im Umgang mit Zahlen und Mengen zum Zeitpunkt der schulärztlichen Untersuchung zur Einschulung verwendet werden. Grundlage hierfür ist eine Faktorenanalyse, die bei der Entwicklung des SOPESS durchgeführt wurde. Als auffällig gelten Kinder, die in mindestens einem der Merkmalsbereiche ein auffälliges Screening-Ergebnis bei den schulärztlichen Untersuchungen erhalten.

Folgende Merkmalsbereiche werden berücksichtigt:

 

Auffälligkeiten im Umgang mit Zahlen und Mengen

Merkmalsbereich des Screenings

Erfasste Kompetenzen

Zählen 

·     Zahlenwissen

·      Eins-zu-eins-Zuordnung von Objekten

Mengenvorwissen

·     Automatische Mengenerfassung

·      Schneller Mengenvergleich

 

Datenhalter

Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW)

 

Datenquelle

Dokumentation der schulärztlichen Einschulungsuntersuchungen

 

Periodizität

Jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang

 

Validität

Die Daten werden in den dargestellten Kommunen vollständig, d. h. für alle Einschülerinnen und Einschüler erhoben. Die exakte Einhaltung der Codierregeln wird in den Kommunen durch jährliche Analysen der Untersuchervariabilität, die vom LZG.NRW erstellt werden, geprüft.

Die inhaltliche Validität des Screenings ist durch das LZG.NRW in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen wissenschaftlich geprüft worden(1).

 

Kommentar

Das Entwicklungsscreening SOPESS wurde vom Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (heute Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) in Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten der Gesundheitsämter Nordrhein-Westfalens und der Universität Bremen entwickelt(1). Durch SOPESS werden die Merkmalsräume Körperkoordination, Visuomotorik, Visuelles Wahrnehmen und Schlussfolgern, Selektive Aufmerksamkeit, Mengen- und Zahlenvorwissen sowie Sprache erfasst.

Für die Merkmalsräume von SOPESS werden im Rahmen der Dokumentation der schulärztlichen Untersuchungen Screeningpunktwerte dokumentiert. Diese werden zu Orientierungswerten mit den Ausprägungen auffällig, grenzwertig und unauffällig zusammengefasst. Die Orientierungswerte wurden bei der Normierung von SOPESS in Feldstudien ermittelt. Als auffällig wurde der Punktwertbereich definiert, den 10% der Kinder des unteren Leistungsbereiches der Normierungsstichprobe maximal erreichten (Prozentrang <=10). Die Grenzen für die Kategorie grenzwertig liegen zwischen dem 10. und 25. Prozentrang. Kinder, die einen Punktwert über dem 25. Prozentrang erzielten, wurden in die Kategorie unauffällig eingestuft. Die Orientierungswerte helfen der Schulärztin/dem Schularzt den Entwicklungsstand der untersuchten Kinder zu beurteilen und überflüssige und zeitaufwändige Untersuchungen bei screening-unauffälligen Kindern zu vermeiden.

Die bei der Entwicklung des SOPESS durchgeführte Faktorenanalyse, die zur Prüfung der internen Struktur durchgeführt wurde, zeigte, dass die Merkmalsbereiche des SOPESS zu verschiedenen übergeordneten Merkmalsdimensionen zusammengefasst werden können. Sie verdeutlicht auch, dass die Kompetenzen, die hier dem Indikator zugeordnet werden, auch auf andere schulrelevante Bereiche ausstrahlen. So sind beispielweise grafomotorische Fähigkeiten sowohl für das Schreiben von Buchstaben als auch für das Schreiben von Zahlen erforderlich.

Die Screening-Ergebnisse geben der Schulärztin oder dem Schularzt wichtige Hinweise im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung, die sie/er für eine sozialpädiatrische Gesamtbeurteilung der einzuschulenden Kinder verwendet. Die Schulärztin oder der Schularzt initiiert bei einem Verdacht auf eine Entwicklungsstörung eine weitere Diagnostik durch die behandelnde Kinder- und Jugendärztin bzw. den behandelnden Kinder- und Jugendarzt oder den öffentlichen Gesundheitsdienst. Dies geschieht ggf. in Zusammenarbeit mit einer therapeutischen Beratungsstelle, um möglichst noch vor Schulbeginn eine therapeutische Behandlung einzuleiten. Hierdurch leistet die schulärztliche Untersuchung einen wichtigen Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit.

Anhand des Indikators können die Häufigkeit von Auffälligkeiten im Umgang mit Zahlen und Mengen analysiert und Unterschiede auf kommunaler und auf landesweiter Ebene verdeutlicht werden.

Zur genauen Definition und zur Durchführung von SOPESS vgl.:

(1) Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (LIGA.NRW) (Hrsg.): Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen – SOPESS. Theoretische und statistische Grundlagen zur Testkonstruktion, Normierung und Validierung. Düsseldorf: LIGA.NRW 2009.

Im Unterschied zu Indikator 3.57 (L) „Befunde bei Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen“ stellt der vorliegende Indikator ausschließlich die im Screening erzielten Orientierungswerte dar, ohne Berücksichtigung weiterer Bewertungsausprägungen und Informationen wie Anamnese, Vorbefunde oder Erkenntnisse aus der durchgeführten Untersuchung.

Der Indikator 3.57_07 wurde im Jahr 2020 neu in den NRW-Indikatorensatz aufgenommen und ist seit der Einführung des Screening-Verfahrens SOPESS 2010 verfügbar.

 

Vergleichbarkeit

Nicht vergleichbar mit WHO-Indikatoren. Es gibt keinen OECD-Indikator mit Angaben zu Auffälligkeiten bei Einschulungsuntersuchungen im Umgang mit Zahlen und Mengen. Im EU-Indikatorensatz gibt es keinen vergleichbaren Indikator, ebenso nicht in der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996.

Der Indikator 3.57_07 ist ein Ergebnisindikator.

 

Originalquellen

Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW):

eigene Berechnungen des LZG.NRW auf der Basis der Dokumentation der schulärztlichen Einschulungsuntersuchungen 2010 ff.

 

Dokumentationsstand

25.05.2021, LZG.NRW