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Interessenaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) für den Aufbau von Gesundheitsregionen

Mit der Förderung des Aufbaus von Gesundheitsregionen will die Landesregierung einen Beitrag für eine zukunftsfeste ambulante Versorgung in Nordrhein-Westfalen leisten. Ziel ist es, die sektoren- sowie berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit zu stärken und die bevölkerungsbezogene gesundheitliche Versorgung weiter zu verbessern.

Die Landesregierung verfolgt dazu drei wesentliche Ziele:

  • Abstimmung von Versorgungs- und Unterstützungsangeboten, um hierdurch Synergieeffekte und in der Folge eine Verbesserung der Versorgung bei gleichzeitiger Schonung der personellen und finanziellen Ressourcen zu erreichen.
  • Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen sowie pflegerischen Versorgung bei zunehmend limitierten finanziellen und personellen Ressourcen.
  • Verbesserung des Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung durch niedrigschwellige Angebote sowie die enge Anbindung an soziale und weitere Angebote auf kommunaler Ebene.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) damit beauftragt, durch fachliche Begleitung die Umsetzung des Verfahrens zu unterstützen.

Der Interessenaufruf richtet sich an Kommunen, Kreise und kreisfreie Städte (kommunale Gebietskörperschaften) in Kooperation mit nicht-kommunalen Konsortialpartnern in Nordrhein-Westfalen.

Der Förderzeitraum beträgt maximal drei Jahre vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027. Es werden mindestens zwei Gesundheitsregionen gefördert. Die Landesregierung fördert den Aufbau von Gesundheitsregionen mit bis zu 250.000 Euro je Region und Jahr.

Bewerbung

Interessenbekundungen können bis zum 13.10.2024 eingereicht werden. Diese sind ausschließlich per E-Mail an folgendes Postfach zu richten: Gesundheitsregionen@lzg.nrw.de.

Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingegangen sind sowie die formellen und inhaltlichen Vorgaben erfüllen. Die Einreichungsfrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt.

Die einzureichenden Unterlagen für die Interessenbekundung umfassen:

  • Formular für die Projektbeschreibung (Anlage 1),
  • Finanzierungsplan (Anlage 3),
  • Stellungnahme/n des/der Konsortialpartner zum Vorhaben sowie ggf. Letter of Intent von weiteren Projektpartnern/-beteiligten.

Für die Projektbeschreibung ist Anlage 1 und für den Finanzierungsplan Anlage 3 verbindlich zu verwenden.

Das Landeszentrum Gesundheit NRW steht für fachliche Fragen und Fragen zum Verfahrensablauf unter der folgenden E-Mail zur Verfügung: Gesundheitsregionen@lzg.nrw.de.