Kathrin Mersch
AOK NordWest - Federführende Krankenkasse im Förderverfahren "B-Teams" für Nicht-BuG-Schulen
Telefon: 0800 2655-500629
Voraussetzungen für eine Förderung
Welche Schule kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Welche Leistungen muss meine Schule erbringen?
Welche Leistungen erhält meine Schule?
Praktisches
Wie finde ich den passenden Qualifizierungsanbieter?
Kann ich vor Antragstellung eine ausführliche Beratung erhalten?
Wie finde ich eine Partnerschule?
Kann ich nach Bewilligung des Antrages sofort starten?
Antragstellung
Wie erfolgt die Antragstellung?
Gibt es eine Abgabefrist für den Antrag?
Können auch Schulen, die Mitglied im Landesprogramm Bildung und Gesundheit NRW sind, einen Antrag stellen?
Kann ein Folgeantrag zur Förderung eines B-Teams gestellt werden?
Entscheidungsverfahren
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Wer entscheidet über die Förderung des Antrags?
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Finanzen
Über welchen Zeitraum wird ein Projekt maximal gefördert?
Ist ein Eigenanteil zu erbringen?
Allgemein
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Einen Antrag auf die Förderung eines B-Teams durch die Krankenkassen/-verbände kann jede weiterführende Schule der Sekundarstufe I stellen, die (noch) nicht BuG-Schule ist.
a) Vor Antragstellung:
b) Während der Qualifizierung:
c) nach der Qualifizierung:
d) dauerhafte Implementierung des B-Teams:
Im Rahmen der Installation eines B-Teams an Ihrer Schule erhalten Sie folgende Leistungen:
Der Anbieter muss für die Durchführung der Qualifizierung zertifiziert sein. Sie finden die aktuell möglichen Anbieter unter "Antragstellung B-Teams".
Das Projekt beginnt mit einem ca. anderthalbstündigen, persönlichen Beratungsgespräch der Schulleitung. Zur Durchführung des Beratungsgesprächs vor der Antragstellung, ist ein Formular "Antrag auf Genehmigung einer Erstberatung" ausgefüllt und unterschrieben bei der federführenden Krankenkasse im Förderverfahren für B-Teams einzureichen. Für die Aushändigung des Antrages auf Erstberatung kontaktieren Sie bitte direkt die federführende Krankenkasse. Nach der Einreichung erhalten Sie anschließend eine Freigabe und können den Termin mit dem Qualifizierungsanbieter Ihrer Wahl vereinbaren. Kontaktieren Sie dazu bitte einen der Qualifizierungsanbieter. Sofern das Beratungsgespräch im Vorfeld freigegeben wurde, ist das Beratungsgespräch für Sie kostenfrei.
Es ist möglich, dass Sie für die Qualifizierung einen der anderen Anbieter wählen, als für das Beratungsgespräch, d. h. Sie legen sich bei der Wahl des Anbieters für das Beratungsgespräch noch nicht auf einen Qualifizierungsanbieter fest.
Teil des B-Team-Konzepts ist es, dass zwei bis vier Schulen in einer gemeinsamen Qualifizierungsgruppe zusammen geschult werden. Damit die Fahrzeiten für Ihr B-Team zu bewältigen sind, sollten die Schulen in räumlicher Nähe zueinander sein. Die Schulen können unterschiedlichen Schulformen angehören. Als erstes können Sie selbst interessierte Schulen aus Ihrer Nachbarschaft ansprechen. Außerdem werden Sie bei Ihrer Suche von der antragsannehmenden Stelle (s. Allgemeines) unterstützt: Sie werden in der Partnerschulenbörse aufgenommen, in der alle Schulen gelistet sind, die ebenfalls demnächst eine B-Team-Qualifizierung durchführen möchten.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewilligung noch keine Partnerschule gefunden haben, helfen wir Ihnen über die unter "Wie finde ich eine Partnerschule?" benannten Wege, diese zu finden. Ihre Qualifizierung kann starten, sobald mindestens eine weitere Schule gefunden ist.
Zur Antragstellung füllen Sie den "Antrag B-Teams" vollständig aus und senden ihn unterschrieben mit den anderen Unterlagen an die federführende Krankenkasse im Förderverfahren B-Teams. Die Kontaktdaten finden Sie untenstehend unter Ansprechpersonen & Kontakt. Formlose Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Die benötigten Unterlagen bei Antragstellung auf einen Blick:
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Bitte planen Sie für die Bearbeitung Ihres Antrags ca. 4 Wochen ein.
BuG-Schulen können selbstverständlich ebenfalls eine Förderung für eine B-Team-Qualifizierung erhalten und richten ihre Anträge an BUG.
Sofern die antragstellende Schule BuG-Mitglied ist, der Antrag aber dennoch bei der Prüfstelle Prävention in nicht-betrieblichen Lebenswelten gestellt wird, erfolgt eine Weiterleitung an die BuG-Landeskoordination.
Grundsätzlich können die Krankenkassen-/verbände nur einmalig fördern. Sofern sich Ihre Schule allerdings dazu entschließt, BuG-Mitglied zu werden, können Sie bei BuG dann einen erneuten Antrag stellen.
Die Bearbeitung Ihres Antrags wird ca. 4 Wochen dauern.
Über die Anträge entscheidet die Arbeitsgruppe Lebenswelten bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen/-verbände in Nordrhein-Westfalen (Partner der Landesrahmenvereinbarung in NRW).
Der Qualifizierungsanbieter schickt Ihnen im Laufe der Zeit mehrere Teilrechnungen zu. Sie strecken das Geld zunächst aus eigenen Mitteln vor (z. B. Schuletat, Fördervereinskonto). Gegen Vorlage der Rechnungen erhalten Sie dann die Erstattung der Kosten. Dabei wird der Eigenanteil mit der ersten Rate verrechnet.
Die Projektlaufzeit beträgt vom ersten Beratungsgespräch an Ihrer Schule bis zu einem Verstetigungsgespräch ca. 2 Jahre.
Es werden alle fünf Qualifizierungsmodule und zusätzlich die Beratungsgespräche finanziert, abzüglich eines einmaligen Eigenanteils Ihrer Schule zu Beginn des Projektes in Höhe von 300,00 EUR. Die teilnehmenden Schulen gehen in Vorleistung und können (Teil-)Rechnungen (z.B. nach Durchführung der Qualifizierungsmodule) bei der federführenden Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Weiterführende Informationen zum Ablauf der Förderung erhalten Schulen im Bewilligungsbescheid.
Ein einmaliger Eigenanteil in Höhe von 300,00 EUR ist zwingend zu erbringen. Dieser wird bei der ersten eingereichten (Teil-)Rechnung einbehalten.
Sie haben Fragen zum Antragsverfahren für die Förderung eines B-Teams nach § 20a SGB V? Zur Antragstellung von B-Teams für Schulen, welche nicht am Landesprogramm Bildung und Gesundheit (BuG) teilnehmen, kontaktieren Sie bitte die federführende Krankenkasse im Förderverfahren für Nicht-BuG-Schulen. Wenn Sie als BuG-Schule einen Antrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Landeskoordination Bildung und Gesundheit. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ansprechpersonen & Kontakt.