Lotsenstelle zum Präventionsgesetz in NRW
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Am 25. Juli 2015 ist das "Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention" (kurz: Präventionsgesetz/ PrävG) in Kraft getreten. Das Gesetz ist ein sogenanntes Artikelgesetz und umfasst Änderungen im SGB V und SGB VI, SGB VII, SGB VIII und SGB XI.
Die Leistungen des Gesetzes beziehen sich auf Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention ("Individueller Ansatz"/ zertifizierte Kursangebote), auf Maßnahmen der Verhältnis- und Verhaltensprävention in Lebenswelten ("Setting-Ansatz"/ gesundheitsförderliche Veränderung von Strukturen und Einleitung von gesundheitsgerechtem Verhalten) und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Betrieben ("Betriebliche Gesundheitsförderung").
Das Gesetz regelt nicht alle gesundheitsförderlichen und präventiven Aktivitäten, sondern stellt die Handlungsfelder "Ernährung", "Bewegung", "Stressregulation" sowie den "Umgang mit Nikotin und Alkohol" und die lebensstilbedingten, vermeidbaren Ursachen von chronischen Erkrankungen in den Mittelpunkt.
Zur Förderung und Unterstützung dieser Maßnahmen durch die Sozialversicherungsträger, insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen, gelten die Kriterien des Leitfadens Prävention ("Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der jeweils aktuellen Fassung").
Wesentliche Neuerungen des Gesetzes sind: