Lotsenstelle zum Präventionsgesetz in NRW
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Auf Landesebene schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen - auch für die Pflegekassen - mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den in den Ländern zuständigen Stellen gemeinsame Rahmenvereinbarungen (Landesrahmenvereinbarungen, LRV).
An der Vorbereitung der Rahmenvereinbarungen werden die Bundesagentur für Arbeit, die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden und die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene beteiligt.
Die Landesrahmenvereinbarung Nordrhein-Westfalen (LRV NRW) wurde am 26. August 2016 in Düsseldorf unterzeichnet.
Die aktuelle LRV NRW finden Sie unten im Downloadbereich.
In Nordrhein Westfalen werden die Schwerpunkte gesetzt auf: