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Das Beratungsangebot der Koordinierungsstelle

Die KGC NRW bietet verschiedene Beratungsangebote:

Antragserstberatung
Bei ersten Fragen oder Unklarheiten zum Antragsverfahren nach § 20a SGB V zur Förderung von Projekten in nicht-betrieblichen Lebenswelten durch die Krankenkassen/-verbände in NRW kontaktieren Sie unsere Lotsenstelle unter der Rufnummer 0234 91535-2107.

Weiterführende Beratung
Gerne beraten wir Sie zu Ihren konkreten Projektideen. Bei einem ausführlichen Telefonat findet eine Ersteinschätzung des Projektvorhabens statt. Es besteht die Möglichkeit, bereits fundierte Projektideen im Rahmen einer schriftlichen "Projektskizze" einzureichen (kontakt@praeventionsgesetz.nrw.de). Die Projektskizze wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KGC gemäß den Anforderungen des Leitfadens Prävention überprüft. Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung von der KGC. Der Beratungsprozess zielt auf die Weiterentwicklung Ihres Projektvorhabens. Die Beratung findet in der Regel telefonisch, im weiteren Verlauf ggf. auch vor Ort, statt. Die KGC bietet zudem an, fortgeschrittene und den Kriterien des Leitfadens Prävention entsprechende Antragsentwürfe innerhalb einer "Antragswerkstatt" gemeinsam mit den am Antrag beteiligten Akteuren für eine Einreichung zu optimieren.

Informationsangebote zum Präventionsgesetz
Es besteht die Möglichkeit, Ihnen in einem größeren Kreis (Kommunale Gesundheitskonferenz, Sitzung einer Arbeitsgruppe zum Thema Prävention und Gesundheitsförderung etc.) das Präventionsgesetz, die Umsetzung in NRW, die Möglichkeiten der Förderung nach § 20a SGB V und das Konzept der integrierten kommunalen Gesundheitsförderung vorzustellen und ggf. erste Projektideen zu beleuchten.

Wir freuen uns auf Ihre Ideen und einen produktiven Austausch!