Hauptinhaltsbereich

Ärztinnen und Ärzte

Hier finden Sie häufige Fragen von Ärztinnen und Ärzten zur Meldung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen (U5 bis U9).

Der Postversand der Meldeformulare in Papierform ist weiterhin möglich. Eine vollständige Abschaffung dieses Meldeweges ist aktuell nicht geplant. Über geplante Änderungen zur Übermittlung der Meldeformulare per Post informieren wir rechtzeitig. Für das LfGA NRW als datenannehmende Stelle hat die zuverlässige, rechtzeitige und richtige Nachverfolgung der Meldungen unabhängig vom Meldeweg oberste Priorität.

Sie finden die Zentrale Stelle Gesunde Kindheit unter folgender KIM-Adresse im Verzeichnisdienst der TI: lfga-zsgk-nrw@mail.kim.telematik

Für die digitale Meldung der Teilnahme an U-Untersuchungen an die Zentrale Stelle Gesunde Kindheit ist die Integration einer Software-Erweiterung in ihr Praxisverwaltungssystem durch Ihren Praxisverwaltungssystem-Anbieter erforderlich.

Damit die digitale Meldung durch die Zentrale Stelle Gesunde Kindheit verarbeitet werden kann, muss die erforderliche Software-Erweiterung in dem Praxisverwaltungssystem der technischen Spezifikation der kv.digital GmbH entsprechen.

Bitte sprechen Sie Ihren Praxisverwaltungssystem-Anbieter an. 

Alternativ besteht die Möglichkeit, über systemunabhängige Softwareprodukte (sog. Middleware) die Meldung der Teilnahme an der U-Untersuchung über KIM abzuwickeln. Etwaige Anbieter finden Sie online. 

Sofern die Funktionalität der „Meldung U-Untersuchung“ noch nicht in Ihr Praxisverwaltungssystem integriert ist bzw. die Nutzung einer Middleware für Sie nicht in Frage kommt, bitten wir darum, dass Sie weiterhin die Datenübermittlung in Papierform über die kostenfreien Meldeformulare vornehmen.

Wir möchten darum bitten, in diesem Fall weiterhin die postalische Meldung zu wählen. 
Die Meldung einer erfolgten U-Untersuchung mit einem PDF-Dokument für eine korrekte Verarbeitung dieser ist in NRW leider nicht möglich. Es gibt deshalb kein gültiges Formular für eine Meldung über ein PDF-Dokument. 

Es gibt bisher keine Verpflichtung für Anbieter von Praxisverwaltungssystemen eine solche Erweiterung zur digitalen Übermittlung der Teilnahme an der U-Untersuchung vorzuhalten.

Als datenannehmende Stelle hat das LfGA NRW die gängigsten Praxisverwaltungssystem-Anbieter darüber informiert, dass der digitale Meldeweg über KIM zur Verfügung steht. Wir werben bei Anbietern dafür, dass dieser technische Standard, der bundesweit zur Meldung von U-Untersuchungen von der KV kostenfrei den Praxisverwaltungssystem-Dienstleistern als Plug-In zur Verfügung gestellt wird, genutzt wird. 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter auf und erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit, diese Software-Erweiterung zu bekommen. 

Die kv.digital GmbH stellt auf ihrer Webseite die entsprechenden Informationen bereit. Daneben können sich Praxisverwaltungssystem-Anbieter jederzeit bei Fragen an die kv.digital GmbH wenden (Tel.: 030 4005 2858, E-Mail: anwendungen@kv.digital).

Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen können Sie sich jederzeit per E-Mail (oegd-digital@lfga.nrw.de) oder telefonisch (0234 41692 4105) an uns wenden.