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Aufbau des Auswahlverfahrens

Das Auswahlverfahren nach dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen besteht aus mehreren Schritten:

Antragstellung

Die Bewerbung besteht aus zwei Teilen: der Online- und der Papierbewerbung. Beide müssen dem LZG.NRW einschließlich aller erforderlichen Nachweise bis zum 31. März für das Wintersemester und bis zum 30. September für das darauffolgende Sommersemester vorliegen.

Vorauswahl

Auf Grundlage der sogenannten "Vorleistungen" (Abiturnote, Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) und Zeiten einer einschlägigen Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit) wird eine Vorauswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern getroffen: Für die Vorleistungen werden nach einem festgelegten Schema Punktwerte vergeben, aus denen sich eine Rangfolge aller Bewerberinnen und Bewerber ergibt.

Auswahlgespräch

Die Bewerberinnen und Bewerber auf den vordersten Rangplätzen werden zum Auswahlgespräch zugelassen - in der doppelten Anzahl der zu vergebenden Studienplätze. Aus den Punktwerten, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Auswahlgespräch erreichen, wird eine zweite Rangfolge gebildet. 

Festlegung des endgültigen Listenplatzes

Der endgültige Listenplatz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Auswahlgesprächs wird aus dem Mittelwert der Rangplätze aus der Vorauswahl und aus dem Auswahlgespräch errechnet. 

Zuordnung des Studienortes

Das LZG.NRW ordnet die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber den zu vergebenden Studienplätzen zu und berücksichtigt dabei nach Möglichkeit die örtlichen Präfenzen der Bewerberinnen und Bewerber. 

Zulassung

Das LZG.NRW teilt die Liste der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber mit den zugeordneten Studienplätzen der Stiftung für Hochschulzulassung mit. Die Stiftung für Hochschulzulassung erteilt auf dieser Grundlage die Zulassungsbescheide. Nicht ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom LZG.NRW einen auf das Auswahlverfahren bezogenen Ablehnungsbescheid.