*Änderung gegenüber dem Datenstand vom vorangegangenen Arbeitstag

* Änderung gegenüber dem Datenstand vom vorangegangenen Arbeitstag, ** geschätzter Wert

* Mit Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 15.05.2023 sind die Krankenhäuser in NRW ab 01.06.2023 nicht mehr zur täglichen Meldung der Intensivbettenkapazitäten und zu hospitalisierten COVID-19-Patienten über das Informationssystem Gefahrenabwehr Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Die Datenreihe wird ab 01.06.2023 nicht mehr aktualisiert.