Digitale Meldung der U-Untersuchungen wieder möglich
Ab sofort ist es für die Kinderärztinnen und Kinderärzte in Nordrhein-Westfalen wieder möglich, die Meldungen über durchgeführte Früherkennungsuntersuchungen von Kindern, die sogenannten U-Untersuchungen, digital an das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) zu übermitteln. Mit der Öffnung des neuen elektronischen Meldewegs über die Anbindung an die Telematikinfrastruktur trägt das LfGA NRW den Anforderungen der Digitalisierung Rechnung.
Die Meldung kann aber auch weiterhin per Post erfolgen. Damit haben die Praxen wie bisher die Wahl, wie sie die Information an das LfGA NRW übermitteln.
Der neue digitale Meldeweg ist in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertreterinnen und Vertretern des Berufsverbands für Kinder und Jugendmedizin (BVKJ) e. V. in Nordrhein-Westfalen realisiert worden.
Hintergrund: Im LfGA NRW erfasst die Zentrale Stelle Gesunde Kindheit (ZSGK) alle durchgeführten Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zwischen sechs Monaten und fünfeinhalb Jahren (U5 bis U9) in Nordrhein-Westfalen. Diese sind zwar freiwillig, bilden aber einen wichtigen Baustein für das gesunde Aufwachsen von Kindern. Werden Untersuchungsangebote nicht wahrgenommen, versendet das LfGA NRW Erinnerungsschreiben an die Erziehungsberechtigten, in denen auf die Bedeutung der U-Untersuchungen hingewiesen wird. Seit Einführung des Erinnerungsverfahrens 2008 auf Grundlage einer gesetzlichen Verordnung leistet das Land NRW damit einen Beitrag zur konkreten Unterstützung in dem Thema Früherkennungsuntersuchungen.
Auf unserer Internetseite sind alle wichtigen und aktuellen Informationen zur Meldung der U-Untersuchungen ans LfGA NRW für Kinderarztpraxen aufgeführt.




