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Der aktuelle Report beinhaltet aus allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchungen zur Einschulung. Hierbei handelt es sich um eine Vollerhebung aller Einschulungskinder eines Einschulungsjahrgangs. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 156.881 Kinder von den schulärztlichen Diensten der Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen untersucht. Zum Teil liegen nicht für alle Kinder Ergebnisse zu allen Untersuchungsvariablen vor.

In einigen Gesundheitsämtern wurden auch die Untersuchungen in Kindertagesstätten und zur Schulentlassung statistisch erfasst, sodass aus 12 Kreisen und kreisfreien Städten Daten aus Kindertagesstätten und aus sechs Kreisen und kreisfreien Städten Daten zu den Schulentlassuntersuchungen vorliegen.

Meist wurden diese Daten an ausgewählten Kindertagesstätten bzw. Schulen mit einem besonderen Bedarf an Unterstützung durch die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter erhoben. Daten, die im Rahmen der Untersuchungen in Kindertagesstätten erhoben wurden, beziehen sich auf Kinder, die im Schnitt 4 Jahre und 5 Monate alt waren.

Bei den Untersuchungen zur Schulentlassung stammen rund 25% der Schülerinnen und Schüler aus Hauptschulen, 3% aus Realschulen, 4% aus Sekundarschulen, 15% aus Gesamtschulen und 53% aus sonstigen Bildungseinrichtungen z.B. Berufskolleg. Die untersuchten Schülerinnen und Schüler waren dabei durchschnittlich 17 Jahre alt. In diesem Jahr richteten die Gesundheitsämter die Untersuchungsgänge sehr stark auf die Belange der einzelnen Schulen aus. Deshalb können die Ergebnisse zu einzelnen Befunden in diesem Jahr leider nicht landesweit zusammengefasst werden. Es können aber Ergebnisse zum Impfstatus und zum Gewicht landesweit ausgewertet und dargestellt werden. Auch hier ist die teilweise relativ geringe Fallzahl bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen.

Auch wenn diese Ergebnisse nicht repräsentativ sind - so geben sie doch einen qualitativen Einblick in die gesundheitliche Situation von Kindergartenkindern und Schulabsolventinnen und Schulabsolventen.

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