Dr. Ursula Kaspar
Fachgruppe Infektiologie und Hygiene
Telefon: 0234 91535-2307
Fax: 0234 91535-2399
Die infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern gehört zu den Kernaufgaben der unteren Gesundheitsbehörden im Bereich der Hygiene. Die Begehungsintervalle und Vorgehensweisen sind durch Erlasse des zuständigen Ministeriums präzisiert worden. Gemäß Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) vom 2. Februar 2023 sind Krankenhäuser demnach einmal jährlich "nach einem systematischen Überwachungskonzept" infektionshygienisch zu überprüfen.
In Nordrhein-Westfalen ist zu beobachten, dass die Durchführung der infektionshygienischen Überwachung von Krankenhäusern von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich ist. Auswahl der Prüfgegenstände, Zielsetzung der Überwachung und Bewertungskriterien sind für die Verantwortlichen in den Kliniken nicht immer hinreichend transparent und nachvollziehbar.
Um die infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern in NRW zu vereinheitlichen und transparenter zu gestalten, wurde ein systematisches Überwachungskonzept auf der Grundlage von Zielformulierungen und Überwachungsprioritäten erarbeitet. Dazu wurde der Muster-Krankenhausbegehungsbogen des LZG.NRW zu einem modularen, flexiblen Überwachungsinstrument weiterentwickelt und als webbasiertes Online-Tool zur Verfügung gestellt.
Bislang wurden 10 Module entwickelt und veröffentlicht:
Alle Module werden regelmäßig überarbeitet. Module zu weiteren Themenkomplexen werden entwickelt.
Der Zugriff auf weitere Informationen und Dokumente ist Fachanwenderinnen und Fachanwendern mit persönlichem Zugang zu unserer Internetseite vorbehalten.