Serviceteam LAG NRW
Telefon: 0234 91535-5555
Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit, bei der Antragstellung Präferenzen für die möglichen Studienorte anzugeben:
Sommersemester
Wintersemester
Die Zuordnung der zu vergebenden Studienplätze erfolgt auf der Grundlage dieser Wünsche. Stehen an einem Studienort weniger Studienplätze zur Verfügung, als für die Erfüllung der Studienortwünsche erforderlich wären, entscheidet das Los. Dabei werden zunächst nur die Erstwünsche betrachtet, dann nur die Wünsche an zweiter Stelle usw.