Report 2007

Untersuchung des gesamten Einschuljahrgangs

Allgemeine Angaben 2007

Diagramm und Tabelle zeigen die zusammengefassten Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchungen zur Einschulung in das Schuljahr 2007/2008 in Nordrhein-Westfalen.

Bei 52,6% der untersuchten Kinder stellte die Schulärztin/der Schularzt eine mehr oder weniger starke gesundheitliche Beeinträchtigung fest.

Um einen gesunden Start in die Schule zu gewährleisten, initiierte die Schulärztin/der Schularzt bei 18,4% der Kinder eine weitere Diagnostik durch eine (Fach-)Ärztin/einen (Fach-)Arzt, um eine eventuell notwendige ärztliche Therapie noch vor Schulbeginn einzuleiten.

Bei 16,9% der Kinder wurde von der Schulärztin/dem Schularzt eine weitere gesundheitliche Maßnahme wie beispielsweise «kompensatorischer Sport» empfohlen.


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Regelschule Einschülerinnen/Einschüler Nordrhein-Westfalen 2007, Standardisierte Untersuchungen,
Berechnung durch das LZG.NRW


Einschülerinnen und Einschüler abs %
Gesamt -1- Untersuchte 159.465 100,0
-2- ohne Befund 75.515 47,4
-3- mit Befund 83.950 52,6
-4- mit Arztüberweisung 29.331 18,4
-5- sonstige Empfehlungen 26.928 16,9
Jungen -1- Untersuchte 82.279 100,0
-2- ohne Befund 35.570 43,2
-3- mit Befund 46.709 56,8
-4- mit Arztüberweisung 15.726 19,1
-5- sonstige Empfehlungen 16.146 19,6
Mädchen -1- Untersuchte 77.186 100,0
-2- ohne Befund 39.945 51,8
-3- mit Befund 37.241 48,2
-4- mit Arztüberweisung 13.605 17,6
-5- sonstige Empfehlungen 10.782 14,0

Erläuterungen:
1 -Untersuchte insgesamt.
2 -Untersuchte, bei denen kein Befund festgestellt werden konnte.
3 -Untersuchte mit mindestens einem Befund.
Es werden alle Kinder mit einer schulrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigung subsummiert, unabhängig davon, ob sie wegen dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung ausreichend ärztlich versorgt sind oder nicht.
4 -Untersuchte, für die mindestens bei einem Befund mangels ausreichender ärztlicher Versorgung eine (fach-) ärztliche Nachuntersuchung oder Beratung durch die Schulärztin oder den Schularzt initiiert wurde.
5 -Untersuchte, für die mindestens bei einem Befund eine sonstige Maßnahme empfohlen wurde.