Entwicklungsstörungen gehören zu den häufigsten Gesundheitsproblemen bei Kindern im Einschulungsalter.
Zur Einschulungsuntersuchung gehört deshalb auch die Beurteilung des Entwicklungsstandes in schulrelevanten
Teilleistungsbereichen. Bei den Einschulungsuntersuchungen bis 2010 wurde in Nordrhein-Westfalen
der Entwicklungsstand der Kinder in den meisten Kommunen durch das standardisierte "Screening des Entwicklungsstandes
bei Einschulungsuntersuchungen S-ENS" erfasst.
Dieses Screening wurde vom Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst
in Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten der Gesundheitsämter Nordrhein-Westfalens
und der Universität Köln entwickelt.
Das Screening ist so angelegt, dass Kinder, die medizinisch relevante Entwicklungsauffälligkeiten aufweisen,
von der Schulärztin/dem Schularzt erkannt werden können.
S-ENS differenziert dabei im unteren Drittel des Leistungsbereiches besonders gut,
so dass falsch negative Screeningergebnisse möglichst vermieden werden. In den Ergebnistabellen wird die Verteilung von unauffälligen,
grenzwertigen und auffälligen Punktwerten dargestellt.