Report 2011

Untersuchung zur Schulentlassung an Regelschulen

Allgemeine Angaben

Diagramm und Tabelle zeigen die zusammengefassten Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchungen zur Schulentlassung im Schuljahr 2010/2011 in Nordrhein-Westfalen.
Bei 56,2% der untersuchten Jugendlichen stellte die Schulärztin/der Schularzt eine mehr oder weniger starke gesundheitliche Beeinträchtigung fest.
Um einen gesunden Start in das Berufsleben zu gewährleisten, initiierte die Schulärztin/der Schularzt bei 33,0% der Jugendlichen eine weitere Diagnostik durch eine (Fach-)Ärztin/einen (Fach-)Arzt, um eine eventuell notwendige ärztliche Therapie noch vor dem Berufsleben einzuleiten.
Bei 5,2% der Jugendlichen wurde von der Schulärztin/dem Schularzt eine weitere gesundheitliche Maßnahme wie beispielsweise «kompensatorischer Sport» empfohlen.
 

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Untersuchung zur Schulentlassung an Regelschulen im Schuljahr 2010/2011 in Nordrhein-Westfalen, Berechnung durch das LZG.NRW

Entlassschülerinnen und Entlassschüler abs %
Gesamt -1- Untersuchte 5.092 100,0
-2- ohne Befund 2.231 43,8
-3- mit Befund 2.861 56,2
-4- mit Arztüberweisung 1.681 33,0
-5- sonstige Empfehlungen 264 5,2
Jungen -1- Untersuchte 2.787 100,0
-2- ohne Befund 1.235 44,3
-3- mit Befund 1.552 55,7
-4- mit Arztüberweisung 894 32,1
-5- sonstige Empfehlungen 147 5,3
Mädchen -1- Untersuchte 2.305 100,0
-2- ohne Befund 996 43,2
-3- mit Befund 1.309 56,8
-4- mit Arztüberweisung 787 34,1
-5- sonstige Empfehlungen 117 5,1

Erläuterungen:
1 -Untersuchte insgesamt.
2 -Untersuchte, bei denen kein Befund festgestellt werden konnte.
3 -Untersuchte mit mindestens einem Befund.
Es werden alle Kinder mit einer schulrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigung subsummiert, unabhängig davon, ob sie wegen dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung ausreichend ärztlich versorgt sind oder nicht.
4 -Untersuchte, für die mindestens bei einem Befund mangels ausreichender ärztlicher Versorgung eine (fach-) ärztliche Nachuntersuchung oder Beratung durch die Schulärztin oder den Schularzt initiiert wurde.
5 -Untersuchte, für die mindestens bei einem Befund eine sonstige Maßnahme empfohlen wurde.