Report 2011

Untersuchung des gesamten Einschuljahrgangs

Allgemeine Angaben

Diagramm und Tabelle zeigen die zusammengefassten Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchungen zur Einschulung in das Schuljahr 2011/2012 in Nordrhein-Westfalen.
Bei 65,0% der untersuchten Kinder stellte die Schulärztin/der Schularzt eine mehr oder weniger starke gesundheitliche Beeinträchtigung fest.
Um einen gesunden Start in die Schule zu gewährleisten, initiierte die Schulärztin/der Schularzt bei 21,9% der Kinder eine weitere Diagnostik durch eine (Fach-)Ärztin/einen (Fach-)Arzt, um eine eventuell notwendige ärztliche Therapie noch vor Schulbeginn einzuleiten.
Bei 16,4% der Kinder wurde von der Schulärztin/dem Schularzt eine weitere gesundheitliche Maßnahme wie beispielsweise «kompensatorischer Sport» empfohlen.


Diagramm Diagramm anklicken zum Vergrößern

 

Untersuchung aller Einschülerinnen und Einschüler zur Einschulung in das Schuljahr 2011/2012 Nordrhein-Westfalen,
Standardisierte Untersuchungen, Berechnung durch das LZG.NRW

Einschülerinnen und Einschüler abs %
Gesamt -1- Untersuchte 146.748 100,0
-2- ohne Befund 51.325 35,0
-3- mit Befund 95.423 65,0
-4- mit Arztüberweisung 32.209 21,9
-5- sonstige Empfehlungen 24.125 16,4
Jungen -1- Untersuchte 75.984 100,0
-2- ohne Befund 22.548 29,7
-3- mit Befund 53.436 70,3
-4- mit Arztüberweisung 17.801 23,4
-5- sonstige Empfehlungen 14.432 19,0
Mädchen -1- Untersuchte 70.764 100,0
-2- ohne Befund 28.777 40,7
-3- mit Befund 41.987 59,3
-4- mit Arztüberweisung 14.408 20,4
-5- sonstige Empfehlungen 9.693 13,7

Erläuterungen:
1 -Untersuchte insgesamt.
2 -Untersuchte, bei denen kein Befund festgestellt werden konnte.
3 -Untersuchte mit mindestens einem Befund.
Es werden alle Kinder mit einer schulrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigung subsummiert, unabhängig davon, ob sie wegen dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung ausreichend ärztlich versorgt sind oder nicht.
4 -Untersuchte, für die mindestens bei einem Befund mangels ausreichender ärztlicher Versorgung eine (fach-) ärztliche Nachuntersuchung oder Beratung durch die Schulärztin oder den Schularzt initiiert wurde.
5 -Untersuchte, für die mindestens bei einem Befund eine sonstige Maßnahme empfohlen wurde.