Report 2011
Untersuchung des gesamten Einschuljahrgangs
Schulärztliche Bewertung von Befunden
Untersuchung aller Einschülerinnen und Einschüler zur Einschulung in das Schuljahr 2011/2012 Nordrhein-Westfalen
Erläuterungen
Die Ergebnistabellen der schulärztlichen Bewertung der Befunde sind nach folgendem Schema aufgebaut:
- ohne Befund - bei der schulärztlichen Untersuchung konnte keine gesundheitliche Beeinträchtigung in dem betreffenden Bereich festgestellt werden.
- nicht behandlungsbedürftiger Befund - Ein Befund, der bisher unbehandelt ist und derzeit keine weitere Abklärung durch eine Ärztin/einen Arzt erfordert oder ein Befund, der entsprechend einer bereits durchgeführten ärztlichen Diagnostik nicht behandlungsbedürftig ist.
- in Behandlung - Ein Befund, dessen Behandlung ausreichend durchgeführt wird oder bereits eingeleitet ist.
- Arztüberweisung - Ein Befund, der eine weitere Abklärung durch eine niedergelassene Ärztin/einen niedergelassenen Arzt oder eine Ärztin/einen Arzt des Ö GD erfordert und dessen Abklärung durch die Schulärztin/den Schularzt veranlasst wird.
- Leistungsbeeinträchtigung - Ein Befund, der eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Leistungsbeeinträchtigung für das Kind im Sinne des §2 Absatz (1) Satz 1 SGB IX bedeutet.
- Untersuchung nicht durchgeführt - Die Untersuchung konnte nicht oder nicht wie vorgesehen nach dem Standard des »Bielefelder Modells« durchgeführt werden.
- Summe der Befunde - Summe der 2. bis 5. Spalte.
- Untersuchte - Anzahl der für den betreffenden Bereich nach den Qualitätsstandards des »Bielefelder Modells« untersuchten Kinder.
Fallzahlen von 3 und weniger sind in den Tabellen nur prozentual dargestellt.
Zu beachten ist, dass nicht in allen Kommunen alle Befunde dokumentiert werden.