Report 2010

Untersuchung des gesamten Einschuljahrgangs

Allgemeine Angaben 2010

Diagramm und Tabelle zeigen die zusammengefassten Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchungen zur Einschulung in das Schuljahr 2010/2011 in Nordrhein-Westfalen.
Bei 63,7% der untersuchten Kinder stellte die Schulärztin/der Schularzt eine mehr oder weniger starke gesundheitliche Beeinträchtigung fest.
Um einen gesunden Start in die Schule zu gewährleisten, initiierte die Schulärztin/der Schularzt bei 22,5% der Kinder eine weitere Diagnostik durch eine (Fach-)Ärztin/einen (Fach-)Arzt, um eine eventuell notwendige ärztliche Therapie noch vor Schulbeginn einzuleiten.
Bei 14,6% der Kinder wurde von der Schulärztin/dem Schularzt eine weitere gesundheitliche Maßnahme wie beispielsweise «kompensatorischer Sport» empfohlen.

Diagramm  Diagramm anklicken zum Vergrößern

Untersuchung aller Einschülerinnen und Einschüler zur Einschulung in das Schuljahr 2010/2011 Nordrhein-Westfalen,
Standardisierte Untersuchungen, Berechnung durch das LZG.NRW

Einschülerinnen und Einschüler abs %
Gesamt -1- Untersuchte 136.751 100,0
-2- ohne Befund 49.646 36,3
-3- mit Befund 87.105 63,7
-4- mit Arztüberweisung 30.821 22,5
-5- sonstige Empfehlungen 20.023 14,6
Jungen -1- Untersuchte 70.535 100,0
-2- ohne Befund 22.204 31,5
-3- mit Befund 48.331 68,5
-4- mit Arztüberweisung 16.824 23,9
-5- sonstige Empfehlungen 12.024 17,0
Mädchen -1- Untersuchte 66.216 100,0
-2- ohne Befund 27.442 41,4
-3- mit Befund 38.774 58,6
-4- mit Arztüberweisung 13.997 21,1
-5- sonstige Empfehlungen 7.999 12,1

Erläuterungen:
1 -Untersuchte insgesamt.
2 -Untersuchte, bei denen kein Befund festgestellt werden konnte.
3 -Untersuchte mit mindestens einem Befund.
Es werden alle Kinder mit einer schulrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigung subsummiert, unabhängig davon, ob sie wegen dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung ausreichend ärztlich versorgt sind oder nicht.
4 -Untersuchte, für die mindestens bei einem Befund mangels ausreichender ärztlicher Versorgung eine (fach-) ärztliche Nachuntersuchung oder Beratung durch die Schulärztin oder den Schularzt initiiert wurde.
5 -Untersuchte, für die mindestens bei einem Befund eine sonstige Maßnahme empfohlen wurde.