Report 2010

Untersuchung zur Schulentlassung an Regelschulen

Schulärztliche Bewertung von Befunden


Untersuchung zur Schulentlassung an Regelschulen im Schuljahr 2009/2010 Nordrhein-Westfalen

Erläuterungen


Die Ergebnistabellen der schulärztlichen Bewertung der Befunde sind nach folgendem Schema aufgebaut:
  1. ohne Befund - bei der schulärztlichen Untersuchung konnte keine gesundheitliche Beeinträchtigung in dem betreffenden Bereich festgestellt werden.
  2. nicht behandlungsbedürftiger Befund - Ein Befund, der bisher unbehandelt ist und derzeit keine weitere Abklärung durch eine Ärztin/einen Arzt erfordert oder ein Befund, der entsprechend einer bereits durchgeführten ärztlichen Diagnostik nicht behandlungsbedürftig ist.
  3. in Behandlung - Ein Befund, dessen Behandlung ausreichend durchgeführt wird oder bereits eingeleitet ist.
  4. Arztüberweisung - Ein Befund, der eine weitere Abklärung durch eine niedergelassene Ärztin/einen niedergelassenen Arzt oder eine Ärztin/einen Arzt des ÖGD erfordert und dessen Abklärung durch die Schulärztin/den Schularzt veranlasst wird.
  5. Leistungsbeeinträchtigung - Ein Befund, der eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Leistungsbeeinträchtigung für das Kind im Sinne des §2 Absatz (1) Satz 1 SGB IX bedeutet.
  6. Untersuchung nicht durchgeführt - Die Untersuchung konnte nicht oder nicht wie vorgesehen nach dem Standard des »Bielefelder Modells« durchgeführt werden.
  7. Summe der Befunde - Summe der 2. bis 5. Spalte.
  8. Untersuchte - Anzahl der für den betreffenden Bereich nach den Qualitätsstandards des »Bielefelder Modells« untersuchten Kinder.
Fallzahlen von 3 und weniger sind in den Tabellen nur prozentual dargestellt. Zu beachten ist, dass nicht in allen Kommunen alle Befunde dokumentiert werden.