Diagramm und Tabelle zeigen die zusammengefassten Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchungen zur Schulentlassung im Schuljahr 2009/2010 in Nordrhein-Westfalen.
Bei 57,9% der untersuchten Jugendlichen stellte die Schulärztin/der Schularzt eine mehr oder weniger starke gesundheitliche Beeinträchtigung fest.
Um einen gesunden Start in das Berufsleben zu gewährleisten, initiierte die Schulärztin/der Schularzt bei 27,8% der Jugendlichen eine weitere Diagnostik durch eine (Fach-)Ärztin/einen (Fach-)Arzt, um eine eventuell notwendige ärztliche Therapie noch vor dem Berufsleben einzuleiten.
Bei 4,4% der Jugendlichen wurde von der Schulärztin/dem Schularzt eine weitere gesundheitliche Maßnahme wie beispielsweise «kompensatorischer Sport» empfohlen.
Untersuchung zur Schulentlassung an Regelschulen im Schuljahr 2009/2010 in Nordrhein-Westfalen, Berechnung durch das LZG.NRW
Entlassschülerinnen und Entlassschüler | abs | % | |
---|---|---|---|
Gesamt | -1- Untersuchte | 4.479 | 100,0 |
-2- ohne Befund | 1.886 | 42,1 | |
-3- mit Befund | 2.593 | 57,9 | |
-4- mit Arztüberweisung | 1.243 | 27,8 | |
-5- sonstige Empfehlungen | 195 | 4,4 | |
Jungen | -1- Untersuchte | 2.504 | 100,0 |
-2- ohne Befund | 1.070 | 42,7 | |
-3- mit Befund | 1.434 | 57,3 | |
-4- mit Arztüberweisung | 680 | 27,2 | |
-5- sonstige Empfehlungen | 104 | 4,2 | |
Mädchen | -1- Untersuchte | 1.975 | 100,0 |
-2- ohne Befund | 816 | 41,3 | |
-3- mit Befund | 1.159 | 58,7 | |
-4- mit Arztüberweisung | 563 | 28,5 | |
-5- sonstige Empfehlungen | 91 | 4,6 |
Erläuterungen: | |
Untersuchte insgesamt. | |
2 - | Untersuchte, bei denen kein Befund festgestellt werden konnte. |
3 - | Untersuchte mit mindestens einem Befund. Es werden alle Kinder mit einer schulrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigung subsummiert, unabhängig davon, ob sie wegen dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung ausreichend ärztlich versorgt sind oder nicht. |
4 - | Untersuchte, für die mindestens bei einem Befund mangels ausreichender ärztlicher Versorgung eine (fach-) ärztliche Nachuntersuchung oder Beratung durch die Schulärztin oder den Schularzt initiiert wurde. |
5 - | Untersuchte, für die mindestens bei einem Befund eine sonstige Maßnahme empfohlen wurde. |