Report 2010

Untersuchung zur Schulentlassung an Regelschulen

Allgemeine Angaben 2010

Diagramm und Tabelle zeigen die zusammengefassten Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchungen zur Schulentlassung im Schuljahr 2009/2010 in Nordrhein-Westfalen.
Bei 57,9% der untersuchten Jugendlichen stellte die Schulärztin/der Schularzt eine mehr oder weniger starke gesundheitliche Beeinträchtigung fest.
Um einen gesunden Start in das Berufsleben zu gewährleisten, initiierte die Schulärztin/der Schularzt bei 27,8% der Jugendlichen eine weitere Diagnostik durch eine (Fach-)Ärztin/einen (Fach-)Arzt, um eine eventuell notwendige ärztliche Therapie noch vor dem Berufsleben einzuleiten.
Bei 4,4% der Jugendlichen wurde von der Schulärztin/dem Schularzt eine weitere gesundheitliche Maßnahme wie beispielsweise «kompensatorischer Sport» empfohlen.
 

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Untersuchung zur Schulentlassung an Regelschulen im Schuljahr 2009/2010 in Nordrhein-Westfalen, Berechnung durch das LZG.NRW

Entlassschülerinnen und Entlassschüler abs %
Gesamt -1- Untersuchte 4.479 100,0
-2- ohne Befund 1.886 42,1
-3- mit Befund 2.593 57,9
-4- mit Arztüberweisung 1.243 27,8
-5- sonstige Empfehlungen 195 4,4
Jungen -1- Untersuchte 2.504 100,0
-2- ohne Befund 1.070 42,7
-3- mit Befund 1.434 57,3
-4- mit Arztüberweisung 680 27,2
-5- sonstige Empfehlungen 104 4,2
Mädchen -1- Untersuchte 1.975 100,0
-2- ohne Befund 816 41,3
-3- mit Befund 1.159 58,7
-4- mit Arztüberweisung 563 28,5
-5- sonstige Empfehlungen 91 4,6

Erläuterungen:
1 -Untersuchte insgesamt.
2 -Untersuchte, bei denen kein Befund festgestellt werden konnte.
3 -Untersuchte mit mindestens einem Befund.
Es werden alle Kinder mit einer schulrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigung subsummiert, unabhängig davon, ob sie wegen dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung ausreichend ärztlich versorgt sind oder nicht.
4 -Untersuchte, für die mindestens bei einem Befund mangels ausreichender ärztlicher Versorgung eine (fach-) ärztliche Nachuntersuchung oder Beratung durch die Schulärztin oder den Schularzt initiiert wurde.
5 -Untersuchte, für die mindestens bei einem Befund eine sonstige Maßnahme empfohlen wurde.