Report 2011

Untersuchung zur Schulentlassung an Regelschulen

Schulärztliche Empfehlungen


In seiner beratenden und sozialkompensatorischen Funktion kann die Schulärztin/der Schularzt weitere Maßnahmen empfehlen oder in Kooperation mit anderen Akteuren (Jugendhilfe, Schule) initiieren:

Untersuchung zur Schulentlassung an Regelschulen im Schuljahr 2010/2011 Nordrhein-Westfalen, Berechnung durch das LZG.NRW
Jungen ja nein Untersuchte
abs % abs %
59 nachgehende Fürsorge 26 3,1 822 96,9 848
61 kompensatorischer Sport 80 10,9 652 89,1 732
63 Sprachbehandlung - 0,0 271 100,0 271
64 Fachberatung 75 7,8 888 92,2 963
65 psychologische Fachberatung 8 0,9 840 99,1 848
67 sonderpädagogische Förderung - 0,0 355 100,0 355
68 Zurückstellung wegen Unreife - 0,0 155 100,0 155
69 Zurückstellung aus gesundh. Gründen - 0,0 155 100,0 155