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Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.lzg.nrw.de

Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.lzg.nrw.de und seine Unterkapitel.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.lzg.nrw.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Das Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hat den Internetauftritt nach dem BIK-Testverfahren im November 2019 getestet und dabei festgestellt, dass die Seite derzeit für Menschen mit Behinderungen "eingeschränkt zugänglich" und in diesem Zustand, bewertet nach BITV/WCAG, "nicht konform" mit den Anforderungen ist. Es handelt sich um ein relativ neues Testverfahren, das auf neuen Anforderungen beruht. Als die Internetseite 2011 erstellt bzw. überarbeitet wurde, hat sie die damals relevanten Tests auf Barrierefreiheit bestanden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten laufend daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt.
     
Neben der Anpassung von Programmierungen und dem Überarbeiten bzw. Neuaufsetzen von komplexen Datenbankfunktionen gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: Viele eingebettete Dokumente sind nicht ausreichend barrierefrei aufbereitet. Da es sich um tausende Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems viel Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. August 2020 erstellt. Dazu wurde vom LZG.NRW gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) das BIK-Testverfahren durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zum LZG.NRW aufnehmen möchten, können Sie die Webredaktion für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit erreichen unter docmaster@lzg.nrw.de. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden einer E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z. B. politische Meinungen) an das LZG.NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Um sicherzustellen, dass die Webauftritte der öffentlichen Stellen im Land den geltenden Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik in NRW entsprechen, werden ihre Websites und mobilen Anwendungen ab 2020 stetig überwacht und regelmäßig geprüft.

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft periodisch, ob und inwiefern Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine weitere Aufgabe der Überwachungsstelle ist die Berichterstattung an das Land. Die Ergebnisse der Überwachungen münden in Berichten, die die Bundesrepublik regelmäßig an die EU-Kommission zu erstatten hat.

Die Überwachungsstelle wurde im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2012 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in § 10c des BGG NRW gesetzlich verankert und beim Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eingerichtet.

Sie erreichen die Überwachungsstelle unter: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik bietet Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, auf Internetseiten öffentlicher Stellen hinzuweisen, die nicht barrierefrei sind. Die Ombudsstelle ist ein Baustein zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102, die den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen regelt.

Weitere Informationen und Kontaktdaten der Ombudsstelle