Dr. Odile Mekel
Leiterin der Abteilung Gesundheitskompetenz und kommunale Gesundheitsförderung
Telefon: 0234 41692-3000
Gesund sein in allen Phasen des Lebens – das wünschen sich die meisten Menschen. Mit Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung können Krankheiten verhindert und die eigene Gesundheit verbessert werden. Prävention und Gesundheitsförderung betreffen jedoch nicht nur jeden einzelnen Menschen, sondern sind auch gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die auf eine gesundheitsförderliche Planung und Gestaltung von Lebens- und Arbeitsbedingungen abzielen. Die Kommunen übernehmen dabei eine maßgebliche Rolle der Koordination und Mitwirkung.
Das 2025 novellierte Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Gesetz) Nordrhein-Westfalen betont die Stärkung der Gesundheitsvorsorge in Nordrhein-Westfalen. Dies betrifft zum einen den § 6, der den Auftrag zur Gestaltung von Gesundheitsförderung und Prävention durch die unteren Gesundheitsbehörden (uGB) betont. Ziel ist es, das Wissen und die Fähigkeiten der Bürgerinnen und Bürger in NRW zu stärken und damit die Gesundheitskompetenz der Menschen zu fördern, um ein gesundes Leben führen zu können. Zum anderen wird die Möglichkeit zur Beteiligung an Planungen (§ 8), die Notwendigkeit zur Berücksichtigung gesundheitlicher Wirkungen des Klimawandels (§ 9), der Schutz der Kinder- und Jugendgesundheit (§ 11 und weitere) und die Beratung in kommunalen Gesundheitskonferenzen (§ 22) hervorgehoben.
Das LfGA NRW unterstützt die uGB in ihrer koordinierenden Rolle und bei der Umsetzung einer gesundheitsförderlichen Kommunalentwicklung, gemäß § 25 ÖGD-Gesetz und § 3 des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW-Errichtungsgesetz), unter anderem: