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Stellenausschreibungen
Initiativbewerbungen
Von Initiativbewerbungen bitten wir abzusehen, da wir die zu vergebenden Stellen öffentlich ausschreiben und nur daraufhin eingehende Bewerbungen berücksichtigen.
Checkliste Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen sollten Sie Ihrer Bewerbung zwingend beifügen:
- Anschreiben mit eigenhändiger Unterschrift (kein Scan)
- tabellarischer aktueller und unterschriebener Lebenslauf
- Abschlusszeugnisse über
- Schullaufbahn
- Berufsausbildung und/oder Studium - stellenprofilbezogene Unterlagen, zum Beispiel Nachweise über bestimmte Qualifizierungen (sonstige Zeugnisse, Zertifikate etc.), die in der Ausschreibung vorausgesetzt werden
- nur bei Bewerberinnen/Bewerbern, die aktuell in einem Beamtenverhältnis oder einem Beschäftigungsverhältnis zu einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn stehen: Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte.
Sofern vorhanden, sollten ferner beigefügt werden:
- Nachweise und Zeugnisse über bisherige berufliche Tätigkeiten
- sonstige Bildungsnachweise (zum Beispiel Fort- und Weiterbildungsbescheinigungen, Promotionsurkunde)
- freiwillig: Nachweis der Schwerbehinderung/Gleichstellung
- Zulassungs- oder Eingliederungsschein
- bei verbeamteten Bewerberinnen/Bewerbern: Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung.
Sollten die geforderten Abschlüsse im Ausland erworben worden sein, sind neben dem Nachweis die Kopie der beglaubigten Übersetzung und die Kopie der Anerkennung des Abschlusses/der Ausbildung beizubringen.
Wir möchten Sie bitten, nur unbeglaubigte Kopien zu übersenden, da die Bewerbungsunterlagen nach Ablauf von drei Monaten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet werden. Aus demselben Grund bitten wir Sie, auf Bewerbungsmappen zu verzichten; es ist völlig in Ordnung, die Seiten Ihrer Bewerbung lose in einem Umschlag zu versenden und sagt für uns nichts über die inhaltliche Qualität Ihrer Bewerbung aus.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungen Berücksichtigung finden können, insbesondere Ihre Berufsqualifikationen können wir erst als nachgewiesen anerkennen, wenn Sie Abschlüsse/Zeugnisse in Kopie einreichen. Es reicht nicht, Ihre Abschlüsse und sonstigen Qualifikationen im Anschreiben oder Lebenslauf zu erwähnen.
Vielen Dank!
Sie interessieren sich für ein Praktikum im LfGA NRW?
Dann senden Sie bitte eine Kurzbewerbung (Anschreiben, Lebenslauf) auf postalischem Weg an das LfGA NRW, Gesundheitscampus 10, 44801 Bochum, oder schicken Sie Ihre Anfragen per E-Mail an bewerbung@lfga.nrw.de.
Das LfGA NRW erhält regelmäßig eine große Anzahl Praktikumsanfragen, denen wir leider aus Kapazitätsgründen nicht allen entsprechen können. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir grundsätzlich nur immatrikulierten Studierenden vor Erreichen des Abschlusses ein mindestens ein- bis maximal dreimonatiges Praktikum ermöglichen können, und dass Pflichtpraktika für uns Vorrang vor freiwilligen Praktika haben. Mit einem Praktikum wird kein Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen begründet. Schülerpraktika können wir leider nicht anbieten.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Bewerbung aufgrund der starken Nachfrage spätestens drei Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn benötigen. Fügen Sie Ihrem Anschreiben neben einem Lebenslauf und einer Leistungsübersicht aus dem Studium bitte auch eine Immatrikulationsbescheinigung bei. Neben der Angabe Ihres Studienfachs helfen Sie uns mit der Angabe, in welchem Semester Sie das Praktikum ableisten möchten, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder um ein freiwilliges Praktikum handelt sowie mit der Angabe zur Dauer und zur zeitlichen Lage des Praktikums (Beginndatum oder Zeitraum). Informieren Sie sich bitte vorab über unsere Themen und benennen Sie uns einen Schwerpunkt bzw. den Fachbereich oder die Fachgruppe, in der Sie tätig werden möchten. Beachten Sie dabei bitte, dass das LfGA NRW an drei Standorten tätig ist und nicht jede Fachgruppe an jedem Standort vertreten ist.
Berufspraktikum der Pharmazie
Möchten Sie einen Abschnitt des praktischen Jahres nach § 4 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) bei uns verbringen, so nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Abteilung 5 Pharmazie in Münster auf. Ansprechpersonen sind hier Frau Dr. Simone Dirkmann in der Fachgruppe Arzneimittelsicherheit und -versorgung (Tel.: 0234 41692-5101) und Frau Dr. Alexandra Treitner in der Fachgruppe Arzneimitteluntersuchung (Tel.: 0234 41692-5205).
8. Mai 2026 | Wissenschaftliche Mitarbeit (w/m/d) für die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine wissenschaftliche Mitarbeiterin / einen wissenschaftlichen Mitarbeiter (w/m/d)
für die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW in der Fachgruppe 33 "Gesundes Aufwachsen, Leben und Altwerden, Präventionsstrategie". Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026 mit Aussicht auf Weiterführung bei Fortsetzung der Förderzusage durch den Drittmittelgeber.
Zu den Aufgaben gehören schwerpunktmäßig:
- Fachliche Beratung und Begleitung von Kommunen bei der Entwicklung von Projektvorhaben in Lebenswelten mit Unterstützung bei der Erstellung von Förderanträgen nach § 20a SGB V,
- fachliche Begleitung und Qualitätssicherung der geförderten Projekte,
- Konzeption, Durchführung und Dokumentation von Qualifizierungsformaten, Fachveranstaltungen sowie Vernetzungstreffen zur kommunalen Gesundheitsförderung insb. für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in NRW,
- Aufbau und Pflege landesweiter Netzwerkstrukturen sowie Förderung des interkommunalen Austauschs,
- Vertretung der KGC in landesweiten Gremien und Arbeitskreisen insb. der Landesrahmenvereinbarung NRW zur Umsetzung des Präventionsgesetzes sowie in den Arbeitsstrukturen des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit,
- Aufbereitung und Transfer fachlicher Erkenntnisse sowie Entwicklung von Arbeitshilfen und Konzepten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2026.
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8. Mai 2026 | Sachbearbeitung (w/m/d) für die Fachgruppe 62 "Hoheitlicher Strahlenschutz"
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter (w/m/d)
für die Fachgruppe 62 "Hoheitlicher Strahlenschutz".
Zu den Aufgaben gehören schwerpunktmäßig:
Sie bearbeiten landesweit Anzeigeverfahren nach dem NiSG/der NiSV, werden ggf. aufsichtsrechtlich tätig und beraten betroffene Firmen, beteiligte Behörden und das Ministerium für Arbeit und Gesundheit bei aufgetretenen Vollzugsfragen einschließlich erforderlicher Berichtslegung. Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit der Anwendung von nichtionisierender Strahlung gehen Sie bürgerfreundlich und engagiert nach.
Sie setzen Ihr fundiertes verwaltungsrechtliches oder Ihr einschlägiges naturwissenschaftliches Wissen bei der eigenständigen Bearbeitung von unterschiedlichsten Verwaltungsvorgängen im Zusammenhang mit dem NiSG und der NiSV ein. Sie strukturieren den Vollzug Ihrer Aufgaben durch die Nutzung moderner IT-Anwendungen und entwickeln Ihren Tätigkeitsbereich im Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen der Fachgruppe 62 fort.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung. Bewerbungsschluss ist der 7. Juni 2026.
