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Antragstellung

Eine mögliche Zulassung für einen Medizinstudienplatz nach dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen setzt eine formelle und fristgerechte Antragstellung voraus.

Vor einer Antragstellung sollten Sie prüfen, ob Sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen und ggf. weitere einschlägige Leistungen oder Qualifikationen nachweisen können.

Für die Antragstellung sind eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen. Sie sollten sich damit frühzeitig befassen und die notwendigen Unterlagen zusammenstellen.

Die Zulassung zum Medizinstudium nach dem Landarztgesetz NRW setzt eine vertragliche Verpflichtung der Bewerberin oder des Bewerbers zu einer späteren hausärztlichen Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen und der erforderlichen Facharztweiterbildung voraus.

Für die Bewerbung auf einen Medizinstudienplatz nach dem Landarztgesetz ist ein förmlicher und fristgerechter Antrag beim LZG.NRW erforderlich.

Im weiteren Verfahren erhalten Sie verschiedene Zwischennachrichten und Informationen.

Bei der Bewerbung um einen Studienplatz sind gesetzliche Fristen zu beachten. Bewerbungen, die zu spät eingehen, können nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).