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Auswahlverfahren

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Kriterien des Landarztgesetzes Nordrhein-Westfalen und wird im Detail in der Verordnung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen (LAG-VO NRW) geregelt. 

A wie Antragstellung bis Z wie Zulassung.

Anhand der Kriterien Abiturdurchschnittsnote, Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge und Zeiten einschlägiger beruflicher Tätigkeiten oder Ausbildungen erfolgt eine Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber.

In einem standardisierten und strukturierten Auswahlgespräch wird die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber überprüft, die sich in der Vorauswahl qualifizieren konnten.

Aus dem Gesamtergebnis der Vorauswahl und des Auswahlgesprächs werden die endgültig zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber ermittelt und unter Berücksichtigung der Studienortpräferenzen die Studienorte zugeteilt.

Die im Auswahlverfahren erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber erhalten ein Studienplatzangebot, frei gewordene Plätze werden im Nachrückverfahren vergeben. Den finalen Zulassungsbescheid erteilt die Stiftung für Hochschulzulassung.