Hauptinhaltsbereich
Logo des LZG.NRW
Verwendung des Logos im Rahmen von Förderungen
In allen Publikationen, Informationsmaterialien, Präsentationen und ähnlichen Unterlagen im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben sowie ggf. auf Teilnahmebestätigungen und Bescheinigungen ist ein deutlicher Hinweis darauf zu geben, dass das durchgeführte Vorhaben durch das LZG.NRW gefördert wird bzw. wurde.
Alle Informations- und Publizitätsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt müssen eines der folgenden Elemente umfassen:
Das LZG.NRW-Logo ist auf weißem Hintergrund und in "abgegrenztem Raum" abzudrucken. Dies bedeutet, dass es keine Überschneidungen mit anderen Textbausteinen, Bildern etc. geben darf. Bei der Anpassung der Größe des Logos sind die Proportionen beizubehalten. Ein Zusatz wie "gefördert durch", "gefördert vom", "die Studie ist/wird gefördert vom/durch", oder "das Projekt ist/wird gefördert vom/durch" kann entweder über dem Logo oder links neben dem Logo platziert werden.
Eine Alternative zum Logoabdruck ist ein Texthinweis. Hierbei ist das LZG.NRW mit ausgeschriebenem Namen "Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW)" zu benennen.