Landeskoordinierungsstelle für gesundheitsbezogenen Hitzeschutz NRW
Fachgruppe Grundsatzfragen, gesundheitsbezogener Hitzeschutz
Telefon: 0234 41692-3112
Hitzeaktionsplanung dient der Vermeidung gesundheitlicher Auswirkungen von Hitzewellen. Sie kann auf kommunaler, regionaler oder Landesebene erfolgen und kombiniert verhaltens- und verhältnispräventive Ansätze.
Kommunale Hitzeaktionsplanung stellt ein systematisches und umfassendes Vorgehen im lokalen Kontext dar. Hitzeaktionsplanungen münden häufig, aber nicht zwangsläufig, in einen Hitzeaktionsplan. In kommunalen Hitzeaktionsplänen werden der Handlungsrahmen und die konkreten Handlungsoptionen einer Kommune im Kontext Hitze und Gesundheit dargelegt.
Ansätze zur Hitzeaktionsplanung gewinnen in NRW stetig an Bedeutung. Im Jahr 2022 hat die Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame gesundheitspolitische Erklärung "Klimaschutz und Klimaanpassung sind Gesundheitsschutz" verfasst, die unter anderem die Notwendigkeit zur Entwicklung kommunaler Hitzeaktionspläne thematisiert.
Das LfGA NRW setzt gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des gesundheitsbezogenen Hitzeschutzes in NRW um. Hierzu gehören beispielsweise die Beratung der unteren Gesundheitsbehörden in NRW zum Themenfeld Hitze und Gesundheit sowie die Entwicklung von Arbeitshilfen zur kommunalen Hitzeaktionsplanung.