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Kommunale Aktivitäten im Hitzeschutz in NRW

Kommunen in ganz Deutschland beschäftigen sich mit den Herausforderungen von Hitze und ihren Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung. Dies kann, muss aber nicht, in Form eines Hitzeaktionsplans festgehalten werden. Viele Kommunen sind aber auch ohne einen veröffentlichten Plan im gesundheitsbezogenen Hitzeschutz zielgerichtet sehr aktiv. 

Die folgende Karte zeigt, welche Kreise und kreisfreien Städte in NRW im Hitzeschutz aktiv sind. Methodisch wird die Aktivität einer Kommune anhand des Vorhandenseins eines Internetauftritts explizit zum Thema Hitze und Gesundheit gemessen. Zudem wird auf Hitzeaktionspläne verwiesen, sofern ein öffentlich zugängliches Dokument vorliegt. Die Erfassung von Aktivitäten auf Grundlage von Internetauftritten wurde aufgrund der Messbarkeit als Indikator gewählt. Dies bedeutet weder, dass Kommunen ohne entsprechenden Internetauftritt keine Maßnahmen des gesundheitsbezogenen Hitzeschutzes umsetzen, noch lässt dies Rückschlüsse auf den tatsächlichen Umfang der kommunalen Aktivitäten in diesem Bereich zu.

Da dieser Prozess einer hohen Dynamik unterliegt, kann die Übersicht trotz regelmäßiger Prüfung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Möchten Sie Angaben für Ihre Kommune korrigieren oder ergänzen? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter: Klima@lfga.nrw.de

Stand der Karte: 09/2026

Kartendarstellungen zu Klimaanpassungskonzepten und Klimadaten finden Sie beim Klimaatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen.
www.klimaatlas.nrw.de

Im Infoportal Hitze und Gesundheit finden Sie unterstützende Arbeitsmaterialien und weitere Informationen zum Umgang mit Hitze für verschiedene besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen.
www.hitze.nrw.de

Ein Hitzeaktionsplan ist ein kommunales Instrument, welches die Reduzierung hitzebedingter Mortalität und Morbidität zum Ziel hat. Dabei kann der Hitzeaktionsplan sowohl kurz- als auch mittel- und langfristige Maßnahmen umfassen. Die Maßnahmen können in verschiedenen Politikfeldern entwickelt und umgesetzt werden (beispielsweise Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung). Ein Hitzeaktionsplan wird im Idealfall durch ein zuständiges politisches Gremium beschlossen und mit Ressourcen hinterlegt.

Eine erste Leitlinie zur Erstellung sogenannter Heat-Health Action Plans (Hitzeaktionspläne) wurde 2008 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Reaktion auf den Hitzesommer 2003 veröffentlicht. In Anlehnung an die WHO-Leitlinien wurden im Jahr 2017 unter dem Vorsitz der Bundesministerien für Umwelt und Gesundheit durch die Bund/Länder-Ad-hoc Arbeitsgruppe "Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels (GAK)" Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen in Deutschland publiziert.

Seitdem wurden verschiedene Pilotvorhaben zur Etablierung einer Hitzeaktionsplanung auf kommunaler Ebene initiiert und erfolgreich umgesetzt. Die 93. Gesundheitsministerkonferenz mit dem Leitantrag "Der Klimawandel – eine Herausforderung für das deutsche Gesundheitssystem" rief im Oktober 2020 deutsche Kommunen auf, basierend auf den Handlungsempfehlungen innerhalb von fünf Jahren Hitzeaktionspläne zu erstellen. Kommunale Hitzeaktionspläne ermöglichen, auf kleinräumiger Ebene passgenaue verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen zur Information und zum Schutz der Bevölkerung vor Hitze und UV-Strahlung zu entwickeln und umzusetzen. Häufig werden Beschlüsse zur Aufstellung von Hitzeaktionsplänen im Zuge der Erarbeitung von Klimafolgenanpassungskonzepten gefasst.