Serviceteam LAG NRW
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Daten, die Bewerberinnen und Bewerber mit ihrem Antrag an das LZG.NRW übermitteln, werden für die Zwecke des Auswahlverfahrens und im Falle einer Zulassung zum Medizinstudium nach dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen (LAG NRW) zur späteren Abwicklung des öffentlich-rechtlichen Vertragsverhältnisses erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 b) und e) DSGVO i. V. m. dem LAG NRW und der LAG-VO NRW. Die Daten werden in diesem Rahmen ggf. an Dritte weitergegeben, die an dem Auswahlverfahren des LZG.NRW beteiligt sind, z. B. zur Durchführung von Auswahlgesprächen. Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung werden die Daten zudem an die Stiftung für Hochschulzulassung für den Zweck der Zulassung zum Studium weitergegeben.