Gabriele Brandt
Fachgruppe Kinder- und Jugendgesundheit
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Im Jahr 2019 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) ein Handlungskonzept auf den Weg gebracht, um die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit Typ-1-Diabetes zu verbessern.
Begleitend zur Umsetzung dieser Bausteine wurde der "Runde Tisch Diabetes" eingerichtet. Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales verfolgen Akteurinnen und Akteure aus dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, dem Ministerium für Schule und Bildung, den Landschaftsverbänden, den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten, den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie Eltern betroffener Kinder in diesem Rahmen das kollektive Interesse einer Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1 an Kita und Schule.
Dieses Handlungskonzept des Landes NRW besteht aus drei wesentlichen Bausteinen, von denen die ersten beiden bereits umgesetzt werden konnten:
Ab dem 22. November 2024 tritt die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms "Diabetes in Kita und Schule" in Kraft. Damit soll die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen, die an Typ-I-Diabetes erkrankt sind, reduziert und die Teilhabe in Kita und Schule verbessert werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Einzelnen:
Im Zeitraum von Ende 2019 bis Ende 2024 erfolgte die Umsetzung des Schulungsprojektes zunächst durch einen Projektträger. Mit der Umwandlung der bisherigen Projektförderung in ein Landesprogramm auf der Grundlage von Förderrichtlinien ist ein wichtiger Schritt zur Verstetigung dieses Förderanliegens gelungen.
Die Durchführung des Förderverfahrens wird durch das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) übernommen, das gleichzeitig eine Lotsenstelle "Diabetes bei Kindern und Jugendlichen" eingerichtet hat. Diese übernimmt koordinierende Aufgaben im Förderprozess und berät Zuwendungsempfänger, die sich vorrangig unter den kinderdiabetologischen Einrichtungen befinden, bei Fragen zum Förderverfahren.
Weitere Informationen zum Förderverfahren und zur Antragstellung finden Sie unter: Lotsenstelle Diabetes.
Das LZG.NRW hat zur Realisierung des zweiten Bausteins die "Orientierungshilfe zur Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Schulen" unter Beteiligung der Mitglieder des "Runden Tisches Diabetes" erarbeitet. In dieser sind die unterschiedlichen Prozesse und Schnittstellen bei der Betreuung der betroffenen Kinder und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ I abgebildet.
Zur Vorbereitung wurde vorab eine "Elternbefragung: Typ-1-Diabetes in Kita und Schule" durch das LZG.NRW verantwortlich durchgeführt, um die konkreten Fragestellungen und Bedarfe von Eltern, deren Kinder an Diabetes erkrankt sind, festzustellen.
Weiterführende Informationen und die Orientierungshilfe finden Sie unten unter "Weitere Informationen und Links".
Trotz gesetzlich geregelter Zuständigkeiten kommt es in der Praxis immer wieder zu Fragen bei der Abgrenzung zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Eingliederungshilfe bei der Kostenübernahme. Derzeit werden hierzu gemeinsame Lösungen erarbeitet.