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FAQ und Infomaterial

Auf den folgenden Unterseiten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Arbeit der Zentralen Stelle Gesunde Kindheit und die Früherkennungsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen ("U-Untersuchungen").

Außerdem finden Sie auf beiden Unterseiten einen Download-Bereich mit Informationsmaterial.

Warum habe ich eine Erinnerung erhalten, obwohl mein Kind bereits untersucht wurde? Wann ist die ZSGK telefonisch zu erreichen? Ist die U-Untersuchung nicht freiwillig? Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie hier.

Wie lautet die KIM-Adresse der ZSGK? Kann ich erfolgte U-Untersuchungen weiterhin per Post melden? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur digitalen Meldung habe? Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie hier.