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Ihr Kontakt zur Zentralen Stelle Gesunde Kindheit

Telefonisch erreichen Sie uns während der Sprechzeiten Montag bis Donnerstag 9:00-12:00 Uhr über unser Elterntelefon.

Telefon: 0234 41692-3222 (Elterntelefon)
Fax: 0234 41692-8510
E-Mail: gesunde-kindheit@lfga.nrw.de

Für die Übermittlung von verschlüsselten Nachrichten, De-Mails oder Dokumenten mit qualifizierter elektronischer Signatur beachten Sie bitte die untenstehenden Hinweise.

Hauptadresse

Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW)
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum
Telefon 0234 41692-0
Telefax 0234 41692-1694

Elektronische Zugänge zum LfGA NRW

Wenn Sie uns verschlüsselte Nachrichten, De-Mails oder Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES-Dokumente) senden möchten, finden Sie nachfolgend Hinweise zu den Möglichkeiten, wie Sie Ihre Anmerkungen, Anregungen und Dokumente übersenden können.

Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an das LfGA NRW können Sie verschlüsselte E-Mails an poststelle@lfga.sec.nrw.de senden. Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel des LfGA NRW. Den Schlüssel des LfGA NRW erhalten Sie unter folgendem Link:
http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-05_LZG.asc
Für die Anwendung dieses Schlüssels bei Ihrem E-Mail-Provider benötigen Sie ein "Gpg4win"-Plugin. Dieses können Sie beispielsweise auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik herunterladen.
Wenn Sie eine verschlüsselte E-Mail an das LfGA NRW schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Bitte geben Sie hierzu die Empfängerdaten so eindeutig wie möglich an.
Beachten Sie, dass das LfGA NRW nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht entweder Ihre Postanschrift an oder erlauben ausdrücklich den Empfang unverschlüsselter E-Mails vom LfGA NRW.
Das LfGA NRW eröffnet diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge an das LfGA NRW versandt, so ist zu beachten, dass das LfGA NRW nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:
Für Dokumente
  • PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
  • JPG/JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format)
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom LfGA NRW nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. sollten enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem LfGA NRW übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin in beiden Fällen eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.
2. Dateigröße
Das LfGA NRW kann derzeit aus technischen Gründen nur Nachrichten mit einer Gesamtgröße bis 10 MB gesichert verarbeiten. Wird diese Kapazitätsgrenze überschritten, werden diese Nachrichten nicht entgegengenommen. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.
Für den formgebundenen Schriftverkehr an das LfGA NRW können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail an poststelle@lfga.sec.nrw.de senden.
Wenn Sie ein Dokument mit QES an das LfGA NRW schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Bitte geben Sie hierzu die Empfängerdaten so eindeutig wie möglich an.
Beachten Sie, dass das LfGA NRW seinerseits nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht entweder Ihre Postanschrift an oder erlauben ausdrücklich den Empfang unverschlüsselter E-Mails vom LfGA NRW.
Das LfGA NRW eröffnet diesen Zugang für Dokumente mit QES eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge an das LfGA NRW versandt, so ist zu beachten, dass das LfGA NRW nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:
Für Dokumente
  • PDF (Portable Document Format)
Für Bilder
  • JPG/JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format)
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom LfGA NRW nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. sollten enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem LfGA NRW übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin in beiden Fällen eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.
2. Dateigröße
Das LfGA NRW kann derzeit aus technischen Gründen nur Nachrichten mit einer Gesamtgröße bis 10 MB gesichert verarbeiten. Wird diese Kapazitätsgrenze überschritten, werden diese Nachrichten nicht entgegengenommen. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.