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Auswahlverfahren

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Kriterien des Landarztgesetzes Nordrhein-Westfalen und wird im Detail in der Verordnung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen (LAG-VO NRW) geregelt. 

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt in zwei Schritten: der Vorauswahl und dem Auswahlgespräch.

Anhand der Kriterien Abiturdurchschnittsnote, Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge und Zeiten einschlägiger beruflicher Tätigkeiten oder Ausbildungen erfolgt eine Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber.

In einem standardisierten und strukturierten Auswahlgespräch wird die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber überprüft, die sich in der Vorauswahl qualifizieren konnten.

Aus dem Gesamtergebnis der Vorauswahl und des Auswahlgesprächs werden die endgültig zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber ermittelt.

Die Zuteilung der Studienorte an den acht medizinischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt nach Möglichkeit die Präferenzen der Bewerberinnen und Bewerber.

Die abschließende Zulassung der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber für das Medizinstudium im Rahmen des Landarztgesetzes NRW erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung.