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Häufige Fragen zum Antragsverfahren

Voraussetzungen für eine Förderung

Vulnerable Zielgruppen sind Personengruppen, die meist höheren gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind und sowohl über geringere Bewältigungsressourcen als auch höhere Zugangsbarrieren verfügen. Zu vulnerablen Zielgruppen zählen beispielsweise:

  • Menschen mit Migrationshintergrund,
  • Alleinerziehende in schwierigen Lagen (zum Beispiel instabile Familienverhältnisse, wenig soziale Kontakte und Unterstützung),
  • (Langzeit-)Arbeitslose,
  • Menschen mit sehr geringem Einkommen,
  • Seniorinnen/Senioren mit geringer Rente und/oder mit wenig sozialen Kontakten,
  • Menschen mit niedrigem Bildungsstatus (zum Beispiel ohne Schulabschluss),
  • Kinder aus sozial benachteiligten Familien,
  • Menschen im ländlichen Raum mit erschwertem Zugang zu Präventionsleistungen.

Das Projekt sollte entlang des lebensweltbezogenen Gesundheitsförderungsprozesses geplant und umgesetzt werden. Nehmen Sie in der Projektkonzeption Bezug auf die Nutzung und den Aufbau von Strukturen, die Analyse von Bedarfen und Bedürfnissen, die Planung von Maßnahmen, die Umsetzung von verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen sowie die Evaluation des Projekts. Berücksichtigen Sie bei der Konzeption die Kernelemente der Gesundheitsförderung (Setting-Ansatz, Partizipation, Empowerment, Niedrigschwelligkeit und Nachhaltigkeit). Weitere Hinweise zu den einzelnen Projektschritten finden Sie in der Handreichung.

Handreichung zum Antragsverfahren zur Förderung von Projekten in Lebenswelten nach § 20a SGB V durch die Krankenkassen/ -verbände in NRW

Die Verhältnisprävention (strukturelle Prävention) will Einfluss auf Gesundheit beziehungsweise Krankheit nehmen, indem sie Veränderungen der Lebensbedingungen von Menschen anstrebt, um diese möglichst risikoarm zu gestalten.

Verhältnisbezogene Maßnahmen können sein:

  • Auf- und Ausbau eines Netzwerks zur Gesundheitsförderung, in dem Akteurinnen und Akteure aus unterschiedlichen Hilfesystemen, Politikfeldern und Zielgruppenzugängen ihre Angebote transparent machen und aufeinander abstimmen bzw. bedarfsgerecht neue Angebote entwickeln (zum Beispiel Runder Tisch, AG einer KGK, bestehende Arbeitsstrukturen wie Stadtteilkonferenz um gesundheitsbezogene Themen und Akteure erweitert).
  • Unterstützung bei Aufbau und Stärkung gesundheitsfördernder Strukturen (Umgestaltung gesundheitsrelevanter Bedingungen, zum Beispiel der Gemeinschaftsverpflegung).
  • Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (zum Beispiel fachliche Multiplikatoren und/ oder Zielgruppenvertreter als Peers), die über Angebote informieren und/oder nach geeigneter Schulung eigene niedrigschwellige Maßnahmen durchführen.
  • Initiierung einer Steuerungsgruppe.

Verhaltensbezogene Maßnahmen im Sinne des Leitfadens Prävention sind Interventionen zur Information, Motivation und Kompetenzvermittlung zu den Themen Bewegungsförderung, gesundheitsförderliche Ernährung, Stressbewältigung, Suchtprävention und Förderung der allgemeinen Gesundheitskompetenz. Es geht darum niedrigschwellige, betreute Angebote unter Einsatz von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Peers und Ehrenamtlichen umzusetzen.

Antragstellung

Es können ausschließlich Kommunen einen Antrag auf Förderung stellen. Ein Antrag kann entweder durch ein kommunales Amt oder durch mehrere Ämter einer Kommunalverwaltung gestellt werden. Aufgrund der thematischen Zuständigkeit für Gesundheitsförderung und Prävention ist es wünschenswert, wenn das zuständige Gesundheitsamt den Antrag stellt. Wenn ein anderes kommunales Amt den Antrag stellt, sollte das Gesundheitsamt zumindest als Kooperationspartner eingebunden sein.

Grundsätzlich sollte dies im Rahmen eines Erstgesprächs mit der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) NRW geklärt werden. Allgemein gilt jedoch:

Der Förderstrang Kommunaler Strukturaufbau ist für Sie passend, wenn

  • in Ihrer Kommune keine oder nicht ausreichend ausgeprägte kommunale gesundheitsförderliche Strukturen bestehen, die ein koordiniertes und vernetztes Vorgehen zur Gesundheitsförderung und Prävention der beschriebenen Zielgruppe/n erlauben und
  • Sie das Ziel haben, diese Strukturen im Rahmen der Förderung auf- bzw. auszubauen.

Der Förderstrang Zielgruppenspezifische Interventionen ist für Sie passend, wenn

  • ausreichend kommunale gesundheitsförderliche Strukturen vorhanden sind,
  • Sie diese Strukturen überzeugend nachweisen können und
  • Sie sich in dem Projekt auf die Entwicklung von Interventionen für eine Zielgruppe, für die ein nachweislicher Bedarf besteht, fokussieren wollen.

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte die von der KGC NRW bereitgestellten Dokumente (Antragsformular, Ziele-Maßnahmen-Tabelle, Finanzplan), die Sie im Reiter Antragsunterlagen finden. Ggf. müssen ergänzende Unterlagen (zum Beispiel Qualifikationen der Leistungserbringer) oder Absichtserklärungen von Kooperationspartnerinnen und -partnern (Letters of Intent) eingereicht werden.

Alle ausgefüllten Antragsdokumente und Anhänge schicken Sie bitte per E-Mail an kontakt@praeventionsgesetz.nrw.de.

Entscheidungsverfahren

Die Grundlage der Förderentscheidungen bildet der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Maßgeblich ist hier das 4. Kapitel. Die allgemeinen Ein- und Ausschlusskriterien geben einen kurzen Überblick über die inhaltlichen Voraussetzungen zur Förderung von Projekten nach § 20a SGB V. Grundsätzlich muss das Projekt das Thema Gesundheitsförderung und/ oder Primärprävention adressieren und sich an Zielgruppen in belasteten Lebenslagen richten. Gefördert werden Projekte nach dem Setting-Ansatz, die Interventionen auf Verhältnisebene mit Interventionen auf Verhaltensebene verknüpfen.

Die Anträge werden von der KGC NRW vorbewertet. Die finale Entscheidung über eine Förderung trifft die Krankenkassengemeinschaft in NRW, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen/-verbände in NRW auf Basis Ihres Antrags und der Bewertung der KGC NRW über eine Förderung nach § 20a SGB V.

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags hängt von der Anzahl der eingehenden Anträge sowie der jeweiligen Antragsqualität ab. Nach Zusendung Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Ablauf der Förderung/Finanzen

Die Höhe der Förderung richtet sich grundsätzlich nach Art und Umfang des geplanten Projektes (inklusive Maßnahmen).

Förderstrang Kommunaler Strukturaufbau:
Erstförderung

  • Maximal 220.000 Euro für 3 Jahre,
  • davon maximal 120.000 Euro für Personalkosten (degressiv 50.000 Euro / 40.000 Euro / 30.000 Euro pro Jahr oder stetig 40.000 Euro pro Jahr).

Zweitförderung

  • Maximal 120.000 Euro für 3 Jahre,
  • davon maximal 75.000 Euro für Personalkosten (25.000 Euro pro Jahr).

Förderstrang Zielgruppenspezifische Interventionen:

  • Maximal 110.000 Euro für 4 Jahre,
  • davon maximal 44.000 Euro Personalkosten (11.000 Euro pro Jahr).

Projekte zum kommunalen Strukturaufbau können in der Regel bis zu 3 Jahren gefördert werden. Bei Projekten, die sich auf die Umsetzung von zielgruppenspezifischen Interventionen fokussieren, beläuft sich der Förderzeitraum auf bis zu 4 Jahren.

Für den Förderstrang Kommunaler Strukturaufbau gibt es keinen festgelegten Eigenanteil. Die Angemessenheit des Eigenanteils wird im Verhältnis zur beantragten Gesamtfördersumme bewertet. Der Eigenanteil kann in Form von Finanzmitteln oder in Form geldwerter Leistungen erbracht werden. Dies können zum Beispiel Stellenanteile von Personen sein, welche im Rahmen der beantragten Förderung eingesetzt werden.

Für den Förderstrang Zielgruppenspezifische Interventionen ist ein Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtfördersumme einzubringen. Der Eigenanteil kann in Form von Finanzmitteln oder in Form geldwerter Leistungen erbracht werden. Dies können zum Beispiel Stellenanteile von Personen sein, welche im Rahmen der beantragten Förderung eingesetzt werden.

Eine Doppelfinanzierung ist nicht möglich. Mischfinanzierungen, bei denen für einzelne Aspekte des Projektvorhabens zusätzliche Mittel über eine andere Förderung eingebracht werden (zum Beispiel Stiftungen), sind hingegen möglich. In diesem Fall muss im Finanzplan der Fördermittelgeber, die Fördersumme und die Verwendung der Fördergelder transparent dargestellt werden.

Das genaue Verfahren wird mit dem Antragsteller festgelegt.

Nach Genehmigung der Förderung werden die Mittel bei der Geschäftsstelle des GKV-Bündnis für Gesundheit in NRW abgerufen.