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Landarztgesetz NRW

Die Sicherstellung der wohnortnahen allgemeinmedizinischen Versorgung ist - derzeit insbesondere abseits der Städte - eine besondere Herausforderung für das Gesundheitssystem. Mit dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen hat der Landtag am 12. Dezember 2018 die Möglichkeit geschaffen, Medizinstudienplätze im Rahmen einer Vorabquote an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten Regionen des Landes tätig sein wollen.

Ausführliche Informationen zu Anforderungen und dem Bewerbungsverfahren finden Sie unter Landarztgesetz.