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Hauptadresse

Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW)
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum
Telefon 0234 91535-0
Telefax 0234 91535-1694

Details zur Anfahrt finden Sie unter: Erreichbarkeit unserer Standorte

Hier finden Sie Ihre fachlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Internetredaktion

Tatjana Nowicki
Mirko Kösterke

Die Redaktion ist erreichbar unter: docmaster@lzg.nrw.de

Elektronische Zugänge zum Landeszentrum Gesundheit NRW

Wenn Sie uns verschlüsselte Nachrichten, De-Mails oder Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES-Dokumente) senden möchten, finden Sie nachfolgend Hinweise zu den Möglichkeiten, wie Sie Ihre Anmerkungen, Anregungen und Dokumente übersenden können.

Die Übermittlung von De-Mails an das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) an die Adresse poststelle@lzg-nrw.de-mail.de ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Wenn Sie eine De-Mail an uns senden, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen.

Wenn Sie eine De-Mail an das LZG.NRW schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Bitte geben Sie hierzu die Empfängerdaten so eindeutig wie möglich an.

Das LZG.NRW eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge an das LZG.NRW versandt, so ist zu beachten, dass das LZG.NRW nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPG/JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom LZG.NRW nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem LZG.NRW übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin in beiden Fällen eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. Dateigröße
Das LZG.NRW kann derzeit aus technischen Gründen nur Nachrichten mit einer Gesamtgröße bis 10 MB gesichert verarbeiten. Wird diese Kapazitätsgrenze überschritten, werden diese Nachrichten nicht entgegengenommen. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

3. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes
Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption "absenderbestätigt" gewählt wurde.

4. Schließen des De-Mail-Postfachs
Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.

Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an das LZG.NRW können Sie verschlüsselte E-Mails an poststelle@lzg.sec.nrw.de verwenden. Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel des LZG.NRW. Den Schlüssel des LZG.NRW erhalten Sie unter folgendem Link:
http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-05_LZG.asc

Wenn Sie eine verschlüsselte Mail an das LZG.NRW schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Bitte geben Sie hierzu die Empfängerdaten so eindeutig wie möglich an.

Beachten Sie, dass das LZG.NRW nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift oder De-Mail-Adresse an.

Das LZG.NRW eröffnet diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge an das LZG.NRW versandt, so ist zu beachten, dass das LZG.NRW nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPG/JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom LZG.NRW nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem LZG.NRW übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin in beiden Fällen eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. Dateigröße
Das LZG.NRW kann derzeit aus technischen Gründen nur Nachrichten mit einer Gesamtgröße bis 10 MB gesichert verarbeiten. Wird diese Kapazitätsgrenze überschritten, werden diese Nachrichten nicht entgegengenommen. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

Für den formgebundenen Schriftverkehr an das LZG.NRW können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail an poststelle@lzg.sec.nrw.de senden.

Wenn Sie ein Dokument mit QES an das LZG.NRW schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Bitte geben Sie hierzu die Empfängerdaten so eindeutig wie möglich an.

Beachten Sie, dass das LZG.NRW seinerseits nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift oder De-Mail-Adresse an.

Das LZG.NRW eröffnet diesen Zugang für Dokumente mit QES eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge an das LZG.NRW versandt, so ist zu beachten, dass das LZG.NRW nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPG/JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom LZG.NRW nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem LZG.NRW übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin in beiden Fällen eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. Dateigröße
Das LZG.NRW kann derzeit aus technischen Gründen nur Nachrichten mit einer Gesamtgröße bis 10 MB gesichert verarbeiten. Wird diese Kapazitätsgrenze überschritten, werden diese Nachrichten nicht entgegengenommen. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.