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Antragstellung

Eine mögliche Zulassung für einen Medizinstudienplatz nach dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen setzt eine formelle und fristgerechte Antragstellung voraus.

Vor einer Antragstellung sollten Sie prüfen, ob Sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen und ggf. weitere einschlägige Leistungen oder Qualifikationen nachweisen können.

Für die Antragstellung sind eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen. Sie sollten sich damit frühzeitig befassen und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen.

Die Zulassung zum Medizinstudium nach dem Landarztgesetz NRW setzt eine vertragliche Verpflichtung der Bewerberin oder des Bewerbers zu einer späteren hausärztlichen Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen und der erforderlichen Facharztweiterbildung voraus.

Für die Bewerbung für das Medizinstudium nach dem Landarztgesetz ist ein förmlicher und fristgerechter Antrag beim LZG.NRW erforderlich.

Im weiteren Verfahren erhalten Sie verschiedene Zwischennachrichten und Informationen.

Innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist kann die Bewerbung für die Zulassung zum Medizinstudium nach dem Landarztgesetz NRW zurückgenommen werden. Damit sind auch die vertraglichen Verpflichtungen hinfällig.