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Sexuell übertragbare Krankheiten

Die Prävention sexuell übertragbarer Infektionen (engl. "sexually transmitted diseases" = STI) einschließlich HIV ist ein wichtiges, im Infektionsschutzgesetz verankertes Aufgabengebiet des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen unterstützt und berät den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit sexuell übertragbaren Infektionen durch

  • Koordination im Bereich Diagnostik,
  • Konzepte und Leitlinien,
  • Kooperation und Vernetzung sowie
  • Arbeitsgruppen.

HIV- und Lues-Diagnostik - Angebot im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Die HIV- und Syphilis-Analytik wird seit dem 03.01.2011 für die Beratungsstellen der unteren Gesundheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen im Auftrag des LZG.NRW vom Labor Krone in Bad Salzuflen durchgeführt.

Das LZG.NRW steht auch künftig beratend in diesem Themenbereich zur Verfügung.

Basisanforderungen zur STI-Versorgung in Nordrhein-Westfalen

STD und STI kommen aus dem Englischen und bedeuten: Sexually Transmitted Diseases (= sexuell übertragbare Krankheiten) bzw. Sexually Transmitted Infections (= sexuell übertragbare Infektionen). Zu ihnen zählen die sogenannten klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphilis (Lues), Tripper (Gonorrhoe), Ulcus molle, Lympho-granuloma inguinale, sowie Trichomoniasis, Pilzinfektionen und unspezifische Genitalentzündungen (Urethritis, Vulvovaginitis bzw. Zervizitis). Auch die häufig asymptomatisch (symptomlos) verlaufenden Chlamydieninfektionen, Infektionen mit Herpes Viren, Papillomaviren (Genitalwarzen) und Hepatitis B Viren gehören zu den STDs, im weiteren Sinne auch Scabies und Filzlausbefall.

Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen können sich in den Gesundheitsämtern zu sexuell übertragbaren Krankheiten beraten lassen.

Das Beratungsangebot ist von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt verschieden. § 19 Abs.1 IfSG verpflichtet die Gesundheitsämter, für sexuell übertragbare Krankheiten Beratung und Untersuchung, in Einzelfällen auch Therapie, entweder selbst anzubieten oder in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Einrichtungen sicherzustellen. Aufklärung und Beratung werden nach §3 IfSG zum zentralen Anliegen der Prävention vor Infektionen erhoben. In der Regel wird die Beratung und Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten beim Gesundheitsamt anonym durchgeführt.

Arbeitskreis "Sexuelle Gesundheit in NRW"

Im Arbeitskreis "Sexuelle Gesundheit in NRW" treffen sich regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter aus den HIV-/STD-Beratungsstellen der Gesundheitsämter zu Austausch und Information über aktuelle Themen.