Dr. med. Simone Gurlit, MAE
Präsidentin des LfGA NRW
Telefon: 0234 41692-1000
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) ist zum 1. Juli 2025 als Landesoberbehörde im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) geschaffen worden.
In der neuen Behörde werden die Fachkompetenzen des ehemaligen Landeszentrums Gesundheit NRW und des ehemaligen Landesinstitutes für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung zentral gebündelt. Knapp 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an den Standorten Bochum (Hauptsitz), Düsseldorf und Münster.
Im Bereich Gesundheit berät und unterstützt das LfGA NRW die Landesregierung, die Behörden und Einrichtungen des Landes sowie die Kommunen und Fachverbände in Fragen der Gesundheit, der Gesundheitspolitik sowie der Entwicklung von Versorgungsstrukturen. Als fachliche Leitstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst übernimmt das LfGA NRW die Koordinierungs- und Schnittstellenfunktion zwischen der Landesverwaltung und den Akteuren des Gesundheitswesens.
Wichtige Themenfelder sind unter anderem der Gesundheitsschutz der Bevölkerung (insbesondere vor übertragbaren Infektionskrankheiten), die Prävention und Gesundheitsförderung, die Arzneimittelsicherheit sowie die Bereitstellung von Versorgungsdaten und die Gesundheitsberichterstattung. Zudem hat der Gesetzgeber dem LfGA NRW die Aufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden, also die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, in NRW übertragen. Diese Funktion nimmt das LfGA NRW in einem partnerschaftlichen Dialog mit den kreisfreien Städten und Landkreisen wahr.
Im Bereich Arbeitsschutz versteht sich das LfGA NRW als die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung für die staatliche Arbeitsschutzverwaltung, die im MAGS und den Arbeitsschutzdezernaten der fünf Bezirksregierungen in NRW angesiedelt ist. Das LfGA NRW sichert Qualifizierung und Wissenstransfer und unterstützt die Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung.
Fachexperten beraten zu allen Themen des Arbeitsschutzes und bieten Serviceleistungen an wie die telefonische Erstberatung für Bürgeranfragen. Zudem profitieren insbesondere kleine und mittlere Betriebe von einer kostenlos angebotenen digitalen Beratung zur Umsetzung aller Anforderungen an einen modernen Arbeitsschutz. Das LfGA NRW nimmt darüber hinaus die Aufgaben der Zentralen Radonstelle NRW sowie Aufgaben im hoheitlichen Strahlenschutz wahr und unterstützt die staatliche Arbeitsschutzverwaltung auch operativ bei landesweiten Überwachungsaktionen.
Das LfGA ist in sieben Abteilungen gegliedert, die wiederum in mehrere Fachgruppen unterteilt sind. Durch die Arbeit in interdisziplinären Teams mit flachen Hierarchien und direkten Kommunikationswegen sind wir in der Lage, auch komplexe Fragestellungen und problematische Lagen schnell und effizient bearbeiten zu können.
Die fachliche Gliederung stellt sich wie folgt dar: