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Landarztgesetz

Aktuelles

Online-Informationsveranstaltungen zum Landarztgesetz NRW – Sommersemester 2025

Um Bewerberinnen und Bewerber gezielt über den Bewerbungsprozess, zeitliche Abläufe und Fristen, notwendige Nachweise und vertragliche Verpflichtungen zu informieren, bietet das LZG.NRW eine Online-Informationsveranstaltung am 22.08.2024 an. Ziel der Veranstaltung ist es, Bewerberinnen und Bewerber bestmöglich auf das Bewerbungsverfahren vorzubereiten und offene Fragen etwa auch zur ärztlichen Weiterbildung und zur Niederlassung als Hausärztin oder Hausarzt in einer unterversorgten Region in Nordrhein-Westfalen zu beantworten.

Hierfür werden Expertinnen und Experten der Ärztekammern und der Kassenärztlichen Vereinigungen aus NRW zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit

Jobmedi 2024

Das Landeszentrum Gesundheit NRW ist am 20. und 21.09.2024 auf der JOBMEDI in Essen

Die JOBMEDI ist eine der größten Berufsmessen rund um Gesundheit, Pflege und Soziales. Sie bietet Institutionen, Hochschulen und Unternehmen eine Plattform und ermöglicht den direkten Austausch mit Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Berufseinsteigern und Fachkräften.

In diesem Jahr hat auch das Landeszentrum Gesundheit NRW einen Messestand auf der JOBMEDI. Dort informieren wir im persönlichen Gespräch über das Medizinstudium im Rahmen der Landarztquote Nordrhein-Westfalen und die anschließende Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

JOBMEDI: Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen

Titelbild des Flyers zum Landarztgesetz NRW

Flyer zur Landarztquote in Nordrhein-Westfalen

Das LZG.NRW stellt den neuen Flyer zur Landarztquote vor.

weitere Informationen unter Veröffentlichungen und Pressestimmen

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Grußwort des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann:

Porträtfoto: Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen geht mit der Landarztquote neue Wege. Als erstes Bundesland überhaupt vergeben wir ab dem Wintersemester 2019/2020 Studienplätze der Humanmedizin unter der Voraussetzung, anschließend eine hausärztliche Tätigkeit in einer unterversorgten Region Nordrhein-Westfalens auszuüben.

Was heißt das: Überall dort, wo zu wenig Fachärzte und -ärztinnen für Allgemeinmedizin für die Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen, verpflichten sich die Teilnehmer der Landarztquote, nach Studium und Ausbildung ihre ärztliche Tätigkeit auszuüben.

Mit der Landarztquote möchte ich erreichen, dass Persönlichkeiten, die ihren Berufswunsch des Hausarztes oder der Hausärztin verwirklichen wollen und sich zudem auch eine Ausübung ihres Berufes auf dem Land vorstellen können, einen Studienplatz der Humanmedizin in Nordrhein-Westfalen bekommen.

Die Auswahl geeigneter Studierender erfolgt nicht nur nach der Abiturnote. Unser Auswahlverfahren berücksichtigt aus gutem Grund auch Eigenschaften, die der Patientenorientierung dienen, Empathie und Sozialkompetenz. Dies sind Eigenschaften, die Patientinnen und Patienten zu Recht von jeder guten Ärztin und jedem guten Arzt erwarten. Darüber hinaus berücksichtigen wir berufliche Vorkenntnisse, um Bewerberinnen und Bewerbern bessere Chancen auf einen Studienplatz einzuräumen - gerade weil sie vorher bereits im Gesundheitsbereich gearbeitet haben.

Das Landeszentrum Gesundheit ist mit der Umsetzung des Auswahlverfahrens und der Bewerberauswahl betraut. Ich darf Sie einladen, das umfangreiche Informationsangebot wahrzunehmen und wünsche Ihnen für Ihre Bewerbung viel Erfolg.


Karl-Josef Laumann

Minister für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Logo: Praxis vor Ort, Aktionsprogramm für die hausärztliche Versorgung in NRW