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Landarztgesetz
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Landarztquote NRW: Bewerbungsverfahren auf Medizinstudienplätze für das Wintersemester 2025/2026 ist gestartet
Das Bewerbungsverfahren ist am 1. März gestartet. Bis zum 31. März können sich Interessierte, die als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig sein wollen, auf einen Medizinstudienplatz an einem von acht möglichen Studienorten für das Wintersemester 2025/2026 bewerben. Insgesamt werden pro Jahr ca. 180 Medizinstudienplätze in Nordrhein-Westfalen über die Landarztquote vergeben. Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot über das Servicetelefon unter der Durchwahl 0234 91535-5555 oder unseren Service per E-Mail unter lag@lzg.nrw.de.
Sehr gefragt und fest etabliert: Minister Laumann zieht positive Zwischenbilanz nach fünf Jahren Landarztquote in Nordrhein-Westfalen

Einen Teil der Medizinstudienplätze vergibt Nordrhein-Westfalen nach einem eigens entwickelten Auswahlverfahren an Bewerberinnen und Bewerber, die sich verpflichten, zehn Jahre lang in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region hausärztlich tätig zu werden: Das ist der Kern der Landarztquote, die das Land zum Wintersemester 2019/2020 als erstes Bundesland eingeführt hat.
Rund fünf Jahre später haben das Gesundheitsministerium und weitere beteiligte Partner aus dem Gesundheitswesen bei einer Pressekonferenz in Bochum eine positive Zwischenbilanz gezogen: Die Landarztquote stößt nach wie vor auf große Nachfrage. Zukünftig wird sie zudem einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden hausärztlichen Versorgung leisten. Der Blick auf andere Länder zeigt auch, dass Nordrhein-Westfalen erneut Vorreiter gewesen ist: Inzwischen haben zehn andere Länder eine eigene Landarztquote eingeführt.
Foto: Dr. Sven Dreyer (Präsident Ärztekammer Nordrhein), Minister Karl-Josef Laumann, Dr. Simone Gurlit (Direktorin Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) und Johannes Albert Gehle (Präsident Ärztekammer Westfalen-Lippe)
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Grußwort des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann:

Nordrhein-Westfalen geht mit der Landarztquote neue Wege. Als erstes Bundesland überhaupt vergeben wir ab dem Wintersemester 2019/2020 Studienplätze der Humanmedizin unter der Voraussetzung, anschließend eine hausärztliche Tätigkeit in einer unterversorgten Region Nordrhein-Westfalens auszuüben.
Was heißt das: Überall dort, wo zu wenig Fachärzte und -ärztinnen für Allgemeinmedizin für die Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen, verpflichten sich die Teilnehmer der Landarztquote, nach Studium und Ausbildung ihre ärztliche Tätigkeit auszuüben.
Mit der Landarztquote möchte ich erreichen, dass Persönlichkeiten, die ihren Berufswunsch des Hausarztes oder der Hausärztin verwirklichen wollen und sich zudem auch eine Ausübung ihres Berufes auf dem Land vorstellen können, einen Studienplatz der Humanmedizin in Nordrhein-Westfalen bekommen.
Die Auswahl geeigneter Studierender erfolgt nicht nur nach der Abiturnote. Unser Auswahlverfahren berücksichtigt aus gutem Grund auch Eigenschaften, die der Patientenorientierung dienen, Empathie und Sozialkompetenz. Dies sind Eigenschaften, die Patientinnen und Patienten zu Recht von jeder guten Ärztin und jedem guten Arzt erwarten. Darüber hinaus berücksichtigen wir berufliche Vorkenntnisse, um Bewerberinnen und Bewerbern bessere Chancen auf einen Studienplatz einzuräumen - gerade weil sie vorher bereits im Gesundheitsbereich gearbeitet haben.
Das Landeszentrum Gesundheit ist mit der Umsetzung des Auswahlverfahrens und der Bewerberauswahl betraut. Ich darf Sie einladen, das umfangreiche Informationsangebot wahrzunehmen und wünsche Ihnen für Ihre Bewerbung viel Erfolg.
Karl-Josef Laumann
Minister für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
