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Landarztgesetz
Aktuelles
Online-Informationsveranstaltungen zum Sommersemester 2023 am 24.08.2022 und 01.09.2022
Um Bewerberinnen und Bewerber gezielt über den Bewerbungsprozess, zeitliche Abläufe und Fristen, notwendige Nachweise und vertragliche Verpflichtungen zu informieren, bietet das LZG.NRW zwei Online-Informationsveranstaltungen an. Ziel der Veranstaltungen ist es, Bewerberinnen und Bewerber bestmöglich auf das Bewerbungsverfahren vorzubereiten und offene Fragen etwa auch zur ärztlichen Weiterbildung und zur Niederlassung als Hausärztin oder Hausarzt in einer unterversorgten Region in Nordrhein-Westfalen zu beantworten. Hierfür werden Expertinnen und Experten der Ärztekammern und der kassenärztlichen Vereinigungen aus NRW zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit
Die Bedarfsprognose der Kassenärztlichen Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2030 wurde aktualisiert
Im Dezember 2021 veröffentlichte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen einen Bericht zu den Erfahrungen mit dem Landarztgesetz NRW und zog eine erste positive Bilanz
Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen
Grußwort des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann:

Nordrhein-Westfalen geht mit der Landarztquote neue Wege. Als erstes Bundesland überhaupt vergeben wir ab dem Wintersemester 2019/2020 Studienplätze der Humanmedizin unter der Voraussetzung, anschließend eine hausärztliche Tätigkeit in einer unterversorgten Region Nordrhein-Westfalens auszuüben.
Was heißt das: Überall dort, wo zu wenig Fachärzte und -ärztinnen für Allgemeinmedizin für die Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen, verpflichten sich die Teilnehmer der Landarztquote, nach Studium und Ausbildung ihre ärztliche Tätigkeit auszuüben.
Mit der Landarztquote möchte ich erreichen, dass Persönlichkeiten, die ihren Berufswunsch des Hausarztes oder der Hausärztin verwirklichen wollen und sich zudem auch eine Ausübung ihres Berufes auf dem Land vorstellen können, einen Studienplatz der Humanmedizin in Nordrhein-Westfalen bekommen.
Die Auswahl geeigneter Studierender erfolgt nicht nur nach der Abiturnote. Unser Auswahlverfahren berücksichtigt aus gutem Grund auch Eigenschaften, die der Patientenorientierung dienen, Empathie und Sozialkompetenz. Dies sind Eigenschaften, die Patientinnen und Patienten zu Recht von jeder guten Ärztin und jedem guten Arzt erwarten. Darüber hinaus berücksichtigen wir berufliche Vorkenntnisse, um Bewerberinnen und Bewerbern bessere Chancen auf einen Studienplatz einzuräumen - gerade weil sie vorher bereits im Gesundheitsbereich gearbeitet haben.
Das Landeszentrum Gesundheit ist mit der Umsetzung des Auswahlverfahrens und der Bewerberauswahl betraut. Ich darf Sie einladen, das umfangreiche Informationsangebot wahrzunehmen und wünsche Ihnen für Ihre Bewerbung viel Erfolg.
Karl-Josef Laumann
Minister für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
