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Stellenausschreibungen
Initiativbewerbungen
Von Initiativbewerbungen bitten wir abzusehen, da wir die zu vergebenden Stellen öffentlich ausschreiben und nur daraufhin eingehende Bewerbungen berücksichtigen.
Checkliste Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen sollten Sie Ihrer Bewerbung zwingend beifügen:
- Anschreiben mit eigenhändiger Unterschrift (kein Scan)
- tabellarischer aktueller und unterschriebener Lebenslauf
- Abschlusszeugnisse über
- Schullaufbahn
- Berufsausbildung und/oder Studium - stellenprofilbezogene Unterlagen, zum Beispiel Nachweise über bestimmte Qualifizierungen (sonstige Zeugnisse, Zertifikate etc.), die in der Ausschreibung vorausgesetzt werden
- nur bei Bewerberinnen/Bewerbern, die aktuell in einem Beamtenverhältnis oder einem Beschäftigungsverhältnis zu einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn stehen: Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte.
Sofern vorhanden, sollten ferner beigefügt werden:
- Nachweise und Zeugnisse über bisherige berufliche Tätigkeiten
- sonstige Bildungsnachweise (zum Beispiel Fort- und Weiterbildungsbescheinigungen, Promotionsurkunde)
- freiwillig: Nachweis der Schwerbehinderung/Gleichstellung
- Zulassungs- oder Eingliederungsschein
- bei verbeamteten Bewerberinnen/Bewerbern: Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung.
Sollten die geforderten Abschlüsse im Ausland erworben worden sein, sind neben dem Nachweis die Kopie der beglaubigten Übersetzung und die Kopie der Anerkennung des Abschlusses/der Ausbildung beizubringen.
Wir möchten Sie bitten, nur unbeglaubigte Kopien zu übersenden, da die Bewerbungsunterlagen nach Ablauf von drei Monaten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet werden. Aus demselben Grund bitten wir Sie, auf Bewerbungsmappen zu verzichten; es ist völlig in Ordnung, die Seiten Ihrer Bewerbung lose in einem Umschlag zu versenden und sagt für uns nichts über die inhaltliche Qualität Ihrer Bewerbung aus.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungen Berücksichtigung finden können, insbesondere Ihre Berufsqualifikationen können wir erst als nachgewiesen anerkennen, wenn Sie Abschlüsse/Zeugnisse in Kopie einreichen. Es reicht nicht, Ihre Abschlüsse und sonstigen Qualifikationen im Anschreiben oder Lebenslauf zu erwähnen.
Vielen Dank!
Sie interessieren sich für ein Praktikum im LfGA NRW?
Dann senden Sie bitte eine Kurzbewerbung (Anschreiben, Lebenslauf) auf postalischem Weg an das LfGA NRW, Gesundheitscampus 10, 44801 Bochum, oder schicken Sie Ihre Anfragen per E-Mail an praktikum@lfga.nrw.de.
Das LfGA NRW erhält regelmäßig eine große Anzahl Praktikumsanfragen, denen wir leider aus Kapazitätsgründen nicht allen entsprechen können. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir grundsätzlich nur immatrikulierten Studierenden vor Erreichen des Abschlusses ein mindestens ein- bis maximal dreimonatiges Praktikum ermöglichen können, und dass Pflichtpraktika für uns Vorrang vor freiwilligen Praktika haben. Mit einem Praktikum wird kein Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen begründet. Schülerpraktika können wir leider nicht anbieten.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Bewerbung aufgrund der starken Nachfrage spätestens drei Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn benötigen. Fügen Sie Ihrem Anschreiben neben einem Lebenslauf und einer Leistungsübersicht aus dem Studium bitte auch eine Immatrikulationsbescheinigung bei. Neben der Angabe Ihres Studienfachs helfen Sie uns mit der Angabe, in welchem Semester Sie das Praktikum ableisten möchten, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder um ein freiwilliges Praktikum handelt sowie mit der Angabe zur Dauer und zur zeitlichen Lage des Praktikums (Beginndatum oder Zeitraum). Informieren Sie sich bitte vorab über unsere Themen und benennen Sie uns einen Schwerpunkt bzw. den Fachbereich oder die Fachgruppe, in der Sie tätig werden möchten. Beachten Sie dabei bitte, dass das LfGA NRW an drei Standorten tätig ist und nicht jede Fachgruppe an jedem Standort vertreten ist.
Berufspraktikum der Pharmazie
Möchten Sie einen Abschnitt des praktischen Jahres nach § 4 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) bei uns verbringen, so nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Abteilung 5 Pharmazie in Münster auf. Ansprechpersonen sind hier Frau Dr. Simone Dirkmann in der Fachgruppe Arzneimittelsicherheit und -versorgung (Tel.: 0234 41692-5101) und Frau Dr. Alexandra Treitner in der Fachgruppe Arzneimitteluntersuchung (Tel.: 0234 41692-5205).
07.08.2025 | Sachbearbeitung (w/m/d) in der Fachgruppe 11 "Recht und Aufsicht" sowie Fachgruppe 12 "Personal und Organisation"
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
mehrere
Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter (w/m/d)
für die Fachgruppen 11 "Recht und Aufsicht" und 12 "Personal und Organisation". Das LfGA NRW ist eine Landesoberbehörde im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS). Knapp 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an den Standorten Bochum (Hauptsitz), Düsseldorf und Münster.
Zu den Aufgaben gehören schwerpunktmäßig:
Im Bereich Recht:
Sie prüfen rechtliche Fragestellungen und unterstützen die Juristinnen und Juristen der Fachgruppe 11 durch praxisorientierte Anwendung von Rechtsvorschriften.
Sie setzen Ihr fundiertes verwaltungsrechtliches Wissen bei der eigenständigen Bearbeitung von unterschiedlichsten Verwaltungsvorgängen ein. Die fachliche Bandbreite aller Themen des LfGA ist eine Herausforderung, die Sie mit Ihrer Erfahrung gerne annehmen.
Sie unterstützen Aufsichtstätigkeiten und begleiten Rechtsstreitigkeiten des Hauses durch das eigenständige Erstellen von Bescheiden und Entwerfen von Klageerwiderungen.
Im Bereich Personalsachbearbeitung:
Sie bearbeiten das gesamte Aufgabenspektrum von der Personalgewinnung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie führen selbständig Auswahlverfahren durch, sind sicher im Umgang mit Interessenvertretungen und anderen Akteuren der öffentlichen Verwaltung. Ihre Expertise im Beamten- und Tarifrecht führt zu rechtssicheren Entscheidungen, dabei verstehen Sie sich stets als interne Dienstleisterinnen und Dienstleister. Mit Ihrer Erfahrung gelingt es Ihnen, auch personalhaushaltsrechtliche und organisatorische Zusammenhänge zu erkennen und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung. Bewerbungsschluss ist der 7. September 2025.
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07.08.2025 | Volljuristin / Volljurist (w/m/d) in der Fachgruppe 11 "Recht und Aufsicht"
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Volljuristin / einen Volljuristen (w/m/d)
für die Fachgruppe 11 "Recht und Aufsicht". Das LfGA NRW ist eine Landesoberbehörde im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS). Knapp 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an den Standorten Bochum (Hauptsitz), Düsseldorf und Münster.
Zu den Aufgaben gehören schwerpunktmäßig:
Sie nehmen hauptsächlich Tätigkeiten der allgemeinen Rechtsaufsicht gegenüber den Gesundheitsämtern des Landes wahr. Daneben setzen Sie sich mit Genehmigungs- und Überwachungstätigkeiten nach dem NiSG und dem BtMG auseinander. Sie prüfen rechtliche Fragestellungen und unterstützen die Behördenleitung und die Fachabteilungen durch praxisorientierte Anwendung von Rechtsvorschriften sowie durch die Beratung in und Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten zu allen Themenfeldern des Hauses.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung. Bewerbungsschluss ist der 7. September 2025.