Serviceteam LAG NRW
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Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Kriterien des Landarztgesetzes Nordrhein-Westfalen und wird im Detail in der Verordnung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen (LAG-VO NRW) geregelt.