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Medizinische und pflegerische Einrichtungen

Die infektionshygienische Überwachung von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ist gemäß § 23 Abs. 3-6 und § 35 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) i. V. m. § 17 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) ein gesetzlich fest verankerter Hauptbestandteil des Aufgabenspektrums der unteren Gesundheitsbehörden in NRW. Die Überwachungsintervalle und Vorgehensweisen sind durch Erlasse des zuständigen Ministeriums präzisiert worden.

Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) unterstützt die unteren Gesundheitsbehörden im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung als fachliche Leitstelle gemäß §27 ÖGDG durch die Bereitstellung von Handreichungen, Checklisten, Hygienerahmenplänen sowie der elektronischen modularen Krankenhausüberwachung in NRW.

Der Zugriff auf weitere Informationen und Dokumente ist Fachanwenderinnen und Fachanwendern mit persönlichem Zugang zu unserer Internetseite vorbehalten.

Für die infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern stellen wir umfangreiche Materialien zur Verfügung, die Informationen sind teilweise Fachanwenderinenn und Fachanwendern mit persönlichem Login vorbehalten.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Hygienemanagement bei Anbietern der ambulanten Pflege und Intensivpflege.