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Förderung nach § 20a SGB V

Die  Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) unterstützt die Partner der Landesrahmenvereinbarung (LRV) beim Antragsverfahren nach § 20a SGB V zur Förderung von Projekten in Lebenswelten durch die Krankenkassen/-verbände in NRW. Um dieses Verfahren so transparent wie möglich zu gestalten, haben wir auf den nächsten Seiten die wichtigsten Informationen zum Antragsverfahren und einige Downloads für Sie vorbereitet.

Falls Sie weitere Fragen und Anliegen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, können Sie sich jederzeit an die Lotsenstelle wenden.