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Handreichung zur zeitgerechten Einschulung/Zurückstellung

Die vorliegende Handreichung zur zeitgerechten Einschulung/Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen wurde vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) in Abstimmung mit den Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und für Schule und Bildung (MSB) des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt.

Handreichung zur zeitgerechten Einschulung und Zurückstellung aus Gesundheitsgründen

Diese soll den schulärztlichen Dienst, aber auch die Schulleitungen im Einzelfall dabei unterstützen, eine sachgerechte Einschulungsentscheidung zu treffen. Gleichzeitig soll der Text Hinweise geben, welche Absprachen, Strukturen und Verfahrensabläufe vor Ort hilfreich sein können, damit die zuständige Schulleitung in die Lage versetzt wird, zeitnah und möglichst angemessen über eine Zurückstellung entscheiden zu können.

Aus der täglichen Arbeit ist bekannt, dass eine "Checkliste" oft nicht ausreicht, im Einzelfall gerecht und angemessen zu entscheiden. Daher wurde diese Handreichung zu einer in vielen Passagen sehr grundsätzlichen Befassung mit dem Thema. Wir hoffen, dass trotzdem oder auch dadurch deutlich wird, ob und wann das Nichtvorhandensein bzw. das Vorhandensein von "erheblichen gesundheitlichen Gründen" zutrifft.