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Klima und Gesundheit

Es wird zunehmend deutlich, dass der Klimawandel und seine Folgen negative gesundheitliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Anhaltende große Hitze, Starkniederschläge, Überschwemmungen und Stürme bringen immer größere Herausforderungen mit sich.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde daher bereits im Jahr 2009 eine Klimaanpassungsstrategie (KlanS) eingeführt. Diese wird alle fünf Jahre unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben. Die aktuelle Version wurde im Oktober 2024 veröffentlicht. Als erstes Bundesland hat NRW im Juli 2021 zusätzlich ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz (KlAnG) beschlossen, das öffentliche Träger verpflichtet, Klimafolgen bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen.
Zudem hat die Landesgesundheitskonferenz im Oktober 2022 eine gemeinsame gesundheitspolitische Erklärung "Klimaschutz und Klimaanpassung sind Gesundheitsschutz" verfasst, in der sowohl die Reduktion des ökologischen Fußabdrucks des Gesundheitssektors als auch die Notwendigkeit von Hitzeaktionsplanungen explizit benannt sind. Im Juli 2025 wurde schließlich die Befassung mit Klimawandelfolgen für die menschliche Gesundheit an mehreren Stellen als Aufgabe auch für den Öffentlichen Gesundheitsdienst explizit ins novellierte Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen aufgenommen.

Das LfGA NRW stellt auf diesen Seiten Informationen zum Themenfeld Klima und Gesundheit bereit. Darüber hinaus berät und unterstützt es den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Bewältigung der gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels und insbesondere von Hitzeereignissen.

Die negativen Folgen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit sind vielfältig. Neben direkten physischen und psychischen Folgen durch Hitze oder Starkniederschläge sind auch vielfältige indirekte Folgen zu beobachten, zum Beispiel Risiken durch nicht-heimische, wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten, oder Gefährdungen für die Qualität unserer Luft, des Trinkwassers oder der Lebensmittelsicherheit.

Das LfGA NRW bietet mit dem Portal Hitze und Gesundheit ein Serviceangebot mit leicht verständlichen Informationen. Neben aktuellen Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) finden sich hier auch Informationen zu hitzebedingten Erkrankungen und Hitze-Tipps für verschiedene Zielgruppen: u. a. die Allgemeinbevölkerung, Ärzteschaft, ÖGD und Pflegekräfte.

Das LfGA NRW übernimmt in enger Abstimmung mit dem MAGS die landesweite Koordination des gesundheitsbezogenen Hitzeschutzes in Nordrhein-Westfalen (NRW). Hierfür wurde eine Landeskoordinierungsstelle am LfGA NRW eingerichtet sowie das zentrale Netzwerk für gesundheitsbezogenen Hitzeschutz in NRW einberufen, welches durch die Koordinierungsstelle unterstützt wird.

Hitzeaktionsplanung stellt ein umfassendes und systematisches Vorgehen zur Minimierung hitzebedingter Mortalität und Morbidität dar. Sie stärkt den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz, indem sie abgestimmte, umsetzungsorientierte und anpassungsflexible Vorgehensweisen gewährleistet. Das Team des LfGA NRW berät die Kommunen in NRW zur Hitzeaktionsplanung und stellt Arbeitshilfen zur Verfügung.

Einrichtungen des Gesundheitswesens sind, als Lebenswelt gefährdeter Personengruppen, während Hitzeperioden oftmals besonders betroffen. Einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne bieten die Möglichkeit, sich umfassend auf Hitzeereignisse vorzubereiten und tragen dazu bei, das Risiko für hitzeassoziierte Erkrankungen und Todesfälle zu reduzieren. In Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus dem Gesundheits- und Sozialwesen hat das LfGA NRW übergreifende Arbeitshilfen für den einrichtungsbezogenen Hitzeschutz in Krankenhäusern sowie stationären Pflege- und Wohneinrichtungen erstellt.

Das LfGA NRW unterstützt mit verschiedenen Produkten die landesweite Kommunikation zum gesundheitsbezogenen Hitze- und UV-Schutz. Dazu gehören mehrsprachige Informationsmaterialien sowie ein Kommunikationskatalog, der zur Erstellung eigener zielgruppenspezifischer Materialien herangezogen werden kann.