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Lebensmittelbedingte Erkrankungen
Seit 2017 werden die Zahlen zu potenziell lebensmittelbedingten Erkrankungen und Ausbrüchen jährlich ausgewertet und im Infektionsjahresbericht des LfGA NRW (ehemals LZG.NRW) über die Häufigkeit und Verbreitung der meldepflichtigen Infektionskrankheiten gemäß IfSG in NRW unter "Weitere Auswertungen" veröffentlicht. Bei den Ausbrüchen wird dabei noch zwischen potenziell und explizit lebensmittelbedingten Ausbrüchen unterschieden. Die explizit lebensmittelbedingten Ausbrüche werden zudem noch nach der vorliegenden Evidenz ausgewertet.
Aktuelle Auswertungen zu lebensmittelbedingten Erkrankungen und Ausbrüchen:
Lebensmittelbedingte Ausbrüche, NRW 2023
Lebensmittelbedingte Ausbrüche, NRW 2022
Richtiger Umgang mit Lebensmitteln im Privathaushalt – Informationen und Tipps zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen
Im Jahr 2024 wurden dem Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) knapp 24.000 Erkrankungsfälle übermittelt, die von hauptsächlich durch Lebensmittel übertragenen Krankheitserregern ausgelöst wurden. Eine Lebensmittelinfektion äußert sich meistens durch Bauchschmerzen, Durchfall und Erbrechen. Bei Infektionen mit Hepatitis-Viren kann es auch zu Leberentzündungen kommen. In der Regel heilen lebensmittelbedingte Infektionen von selbst aus. Bei Personen mit einem geschwächten oder noch nicht vollständig ausgebildetem Immunsystem (z. B. Babys, Kleinkinder sowie ältere oder abwehrgeschwächte Menschen) kann es auch zu schwereren Verläufen kommen.
Ein solches Ausbruchsgeschehen mit schweren Verläufen bei Kleinkindern ereignete sich im Sommer 2025. Dabei handelte es sich um eine Häufung von lebensmittelbedingten EHEC-Infektionen, die bei Kindern und abwehrgeschwächten Menschen das sogenannte hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) mit Nierenfunktionsstörungen hervorrufen kann. Viele solcher Erkrankungen lassen sich durch den richtigen Umgang mit Lebensmitteln und einer guten Küchenhygiene vermeiden.
- Rohe, tierische Lebensmittel ausreichend durchgaren.
- Getrennte Aufbewahrung und Verarbeitung von rohen, noch zu erhitzenden Lebensmitteln und Lebensmitteln, die nicht mehr erhitzt werden.
- Obst, Gemüse und Kräuter sorgfältig waschen.
- Gründliches Waschen der Hände und Reinigen der Arbeitsflächen.
Damit sich die Krankheitserreger auf rohen, meist tierischen Lebensmitteln nicht vermehren, sollten die Lebensmittel nach dem Einkauf gekühlt transportiert und bis zur Verarbeitung ausreichend gekühlt gelagert werden.
Da besonders rohe, tierische Lebensmittel häufig mit Keimen belastet sind, sollten Personen mit einem geschwächten oder noch nicht vollständig ausgebildeten Immunsystem (z. B. Babys, Kleinkinder sowie ältere oder abwehrgeschwächte Menschen) bestimmte Lebensmittel nicht in rohem Zustand, sondern nur vollständig durchgegart verzehren oder darauf verzichten.Zu diesen Lebensmitteln gehören insbesondere
- rohes Hackfleisch,
- Rohwurst (z. B. Salami, Teewurst, Zwiebelmettwurst),
- Speisen mit rohem Ei,
- Rohmilch und Rohmilchkäse,
- roher Fisch sowie rohe Meerestiere.
Eine weitere wirkungsvolle Maßnahme, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden, ist eine gute Küchenhygiene. Dies meint neben dem gründlichen Waschen der Hände und Reinigen der Arbeitsflächen insbesondere die Verwendung von getrennten Küchenutensilien (z. B. Messer, Schneidebretter) für die Verarbeitung von rohen, noch zu erhitzenden Lebensmitteln und Lebensmitteln, die nicht erhitzt werden. Dies verhindert eine Übertragung von Krankheitserregern über kontaminierte Küchengeräte. Bei der Verwendung von Schneidebrettern sind Bretter aus Kunststoff zu empfehlen, da diese in der Regel im Geschirrspüler bei hohen Temperaturen (über 60 °C) gereinigt werden können.
- Getrennte Zubereitung von rohen, noch zu erhitzenden Lebensmitteln und nicht zu erhitzenden Lebensmitteln. Dabei getrennte Küchenutensilien, wie z. B. Messer und Brettchen verwenden.
- Rohes Fleisch nicht in der Spüle unter fließendem Wasser waschen, um die Übertragung von Krankheitserregern über Spritzwasser auf andere Lebensmittel zu vermeiden.
- Fleisch in kleine Stücke schneiden, damit es auf dem Raclette-Grill oder im Fondue-Topf gut durchgegart werden kann (das Innere sollte mindestens zwei Minuten auf mindestens 70 °C erhitzt werden).
- Getrennte Teller und Besteck für rohes Fleisch verwenden, damit es nicht mit bereits gegartem Fleisch oder nicht zu erhitzenden Speisen in Kontakt kommt.
- Gemüse und Kräuter sorgfältig waschen.
- Nach der Zubereitung der rohen Zutaten Hände und Arbeitsflächen gründlich reinigen.
- Richtiger Umgang mit Lebensmitteln im Privathaushalt (Informationen dieser Seite zum Download)
- RKI – Lebensmittelbedingte Erkrankungen
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) – Lebensmittelhygiene
- BfR-Merkblatt – Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt
- Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit – Küchen- und Lebensmittelhygiene
Weiterführende Informationen zum Thema lebensmittelbedingte Erkrankungen
Allgemeine Informationen
Robert Koch-Institut: Lebensmittelbedingte Erkrankungen
Robert Koch-Institut: FG 35 Gastrointestinale Infektionen, Zoonosen und tropische Infektionen
Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit – Küchen- und Lebensmittelhygiene
Institutionen
Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: Lebensmittelsicherheit
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
Lebensmittelwarnungen
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: lebensmittelwarnung.de
