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Toolbox „Stechmücken und mückenübertragene Erreger“
Meldungen mückenübertragener Erreger
Bei der Meldung mückenübertragener Erreger müssen Mitarbeitende der Gesundheitsämter verschiedene Punkte beachten, um die Plausibilität der Angaben zu prüfen und so potentielle autochthone Übertragungen zu erkennen.
- LfGA NRW: Erhebungsbögen für mückenübertragene Erkrankungen:
- LfGA NRW: Checkliste zur Meldung von mückenübertragenen Erkrankungen
- RKI: Falldefinitionen Übersicht
- LfGA NRW: Steckbriefe mückenübertragene Erkrankungen
- RKI: Mückenübertragene Erkrankungen
Erweiternd zur „Checkliste Meldung von mückenübertragenen Erkrankungen“ ist in der Toolbox das „Fließschema zum Vorgehen bei potentiell autochthone mückenübertragenen Erkrankungen“ enthalten. Das Fließschema dient Beschäftigten in den uGB zur Strukturierung der Ermittlungsuntersuchungen bei ersten autochthonen mückenübertragenen Infektionen.
Um den Verdacht auf eine autochthone mückenübertragene Erkrankung zu bestätigen, ist eine Reihe an Maßnahmen erforderlich. Hier liegt der Fokus auf der Infektionsbestätigung und der Bestätigung des Expositionsortes. In den Falldefinitionen (s. oben) finden sich Anforderungen an die Diagnostik. Diese unterscheiden sich je nach Erreger. Bei allen mückenübertragenen Erregern gilt jedoch, bei ungewöhnlicher oder fehlender Reiseanamnese (z. B. in nicht-Endemiegebieten) sollte eine bestätigende Diagnostik erfolgen.
Reicht der vorhandene Labornachweis nicht aus oder deutet es aufgrund (fehlender/ungewöhnlicher) Reiseanamnese auf eine autochthone Übertragung hin, sollte ein Speziallabor (BNI) weiterführende Diagnostik oder Typisierungen durchführen.
Tigermückenfunde
Funde der asiatischen Tigermücke (Aedes albopictus) erfordern ein koordiniertes Vorgehen und umfassende Aufklärung aller Beteiligten. Bürgerinnen und Bürger sollen einen möglichen Befall in ihrem Garten erkennen und bekämpfen können, Reiserückkehrende müssen über das Risiko mückenübertragener Infektionen informiert sein und Ärztinnen und Ärzte sollen bei der Diagnose den Zusammenhang herstellen können. Nur so lässt sich die Ausbreitung frühzeitig eindämmen und das Risiko für Krankheitsübertragungen verringern.
Unterstützung beim Umgang mit Tigermückenfunden bieten die folgenden Materialien:
- LfGA NRW: Flyer "Die asiatische Tigermücke in Nordrhein-Westfalen" (Informationen für Bürgerinnen und Bürger)
- LfGA NRW: Empfehlungen für die öffentliche Aufklärung und Vorbeugung von Tigermückenbefall
- BIÖG: Plakat "Asiatische Tigermücke" (Informationen für Bürgerinnen und Bürger)
- BIÖG: Plakat "Stechmücken: Erkennen, Vorbeugen, Handeln" (Informationen für Bürgerinnen und Bürger)
- European Centre for Disease Prevention and Control: Empfehlungen des ECDC zum Umgang mit der asiatischen Tigermücke (Englisch)
- LfGA NRW:Hinweise zur Rechtslage und zum Umgang mit Aedes albopictus (Asiatische Tigermücke)
- Bundesministerium für Gesundheit: Möglichkeiten des behördlichen Managements von vektorkompetenten Stechmücken im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz
- ECDC, EFSA, Vectornet: Bestimmungsschlüssel zur Identifizierung von Stechmückenarten anhand von Bildern
Weitere Materialien für Mitarbeitende von Gesundheitsämtern, Fachanwenderinnen und -anwender finden sich im geschützen Bereich, der nach Anmeldung hier sichtbar wird.
